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Verbraucherschützer warnen: Warum Sie Reisegutscheine bald umwandeln sollten


Verbraucherschützer warnen
Warum Sie Reisegutscheine bald umwandeln sollten

Von dpa-tmn
Aktualisiert am 17.05.2020Lesedauer: 2 Min.
Reisebuchung: Reisegutscheine sind nicht immer gegen Insolvenz abgesichert.Vergrößern des Bildes
Reisebuchung: Reisegutscheine sind nicht immer gegen Insolvenz abgesichert. (Quelle: fizkes/getty-images-bilder)
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Als wegen Corona viele Reisen abgesagt wurden, haben viele Veranstalter Gutscheine verteilt. Wer einen solchen angenommen hat, sollte möglichst bald neue Urlaubspläne schmieden.

Viele Pauschalurlauber haben für geplatzte Reisen im Zuge der Corona-Pandemie statt einer Rückzahlung des Geldes einen Gutschein angenommen. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein rät, diesen nun rasch für eine neue Reisebuchung einzusetzen. Der Grund: Die Gutscheine der Veranstalter sind bislang nicht gegen eine Insolvenz abgesichert.

Sollte das Reiseunternehmen pleite gehen, wäre ein Gutschein damit so gut wie wertlos. Eine neu gebuchte Pauschalreise sei dagegen wieder durch die Insolvenzversicherung des Veranstalters abgesichert, erklären die Experten. Und falls auch der neue Urlaub wegen Corona storniert werden sollte, können Kunden dieses Mal ihr Geld zurückfordern, statt einen weiteren Gutschein anzunehmen.

Gutscheine müssen nicht akzeptiert werden

Nach Erfahrungen der Verbraucherzentrale gibt es auch Veranstalter, deren Gutscheine gegen Insolvenz abgesichert sind – das sei aber die Ausnahme. Bisher gibt es lediglich die Empfehlung der EU-Kommission, die Gutscheine gegen eine Insolvenz des Anbieters abzusichern.

Grundsätzlich gilt: Pauschalurlauber müssen keinen Gutschein akzeptieren, wenn ihre Reise abgesagt wurde. Sie haben immer auch das Recht auf eine Erstattung des Reisepreises binnen 14 Tagen. Viele Urlauber haben in den Corona-Wirren aber Gutscheine angenommen.

Deutschland wollte Verbraucher ursprünglich ebenfalls verpflichten, Gutscheine statt Erstattung zu akzeptieren. Nach Widerstand aus Brüssel nahm die Bundesregierung jedoch davon Abstand.

Aus Sicht der Verbraucherschützer können Gutscheine auch Vorteile für manche Urlauber haben: So bieten Veranstalter teils Gutscheine, die höherwertiger sind als der ursprüngliche Reisepreis. Und dann gibt es noch den Aspekt der Solidarität: Wer nicht auf das Geld angewiesen sei, seinen Veranstalter unterstützen und ohnehin weiter bei dem Unternehmen buchen will, könne einen Gutschein annehmen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
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