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Corona-Krise: Neue Regeln für Vorsorge-Untersuchungen für Kinder


Wegen Corona-Krise
Neue Regeln für Vorsorge-Untersuchungen bei Kindern

Von dpa
26.03.2020Lesedauer: 1 Min.
Vorsorgeuntersuchungen: Für einen Teil gelten neue Regelungen.Vergrößern des Bildes
Vorsorgeuntersuchungen: Für einen Teil gelten neue Regelungen. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn)
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Jeder bleibt am besten zu Hause: Das bedeutet auch, nicht dringend nötige Arztbesuche abzusagen oder zu verschieben. Damit das klappt, gibt es neue Regeln – vor allem für Kleinkinder.

Die Vorsorge-Untersuchungen für Babys und Kleinkinder haben eigentlich feste Termine. Wegen der Corona-Krise werden diese nun aber teilweise aufgehoben. Das haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) beschlossen.

Das ändert sich bei der Vorsorge

Konkret bedeutet das: Beginnend bei der U6, die eigentlich zwischen dem zehnten und zwölften Lebensmonat stattfinden soll, gelten die fixen Intervalle vorübergehend nicht mehr. Eltern und Ärzte können die Untersuchungen zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.

Keine Änderungen gibt es bei den früheren Untersuchungen U2 bis U5: Das sei aus medizinischer Sicht nicht sinnvoll. Die neuen Regeln zur Kindervorsorge gelten ab sofort und bis Ende September 2020.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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