Für Haustierhalter Coronavirus: Bleiben die Tierarztpraxen geöffnet?
Wenn Hund, Katze oder Kaninchen erkranken, brauchen sie eine Behandlung – auch in Zeiten von Sars-CoV-2. Für den Besuch einer Tierarztpraxis gelten aktuell aber besondere Regeln.
Ist das Haustier erkrankt, sollten Besitzer vor dem Gang zum Tierarzt momentan den Besuch in der Praxis telefonisch ankündigen und das Problem schildern. Darauf weist der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (BPT) hin. Das gilt ebenfalls für den Notdienst, der ohnehin nur bei "zwingender medizinischer Notwendigkeit" in Anspruch genommen werden sollte.
Damit der Betrieb einer Tierarztpraxis in Zeiten der Coronakrise möglichst lange weiterlaufen kann, gelten für Tierbesitzer nach Verbandsangaben folgende allgemeine Regeln:
Nur allein möglich
Immer nur eine Person darf mit dem Tier in die Praxis gehen – wenn möglich, sollten es keine Kinder oder Älteren sein.
Abstand halten
Diese Grundregel zur Reduzierung des Ansteckungsrisikos gilt auch beim Tierarzt. Wenn möglich, sollte man statt im Wartezimmer am besten draußen warten – entweder an der frischen Luft oder zum Beispiel im Auto.
Gesund sein
Wer Krankheitssymptome wie Husten oder Schnupfen zeigt, dem kann der Zutritt zur Praxis verwehrt bleiben, stellt der Verband klar. Er appelliert, unbedingt die Praxis zu informieren, falls man innerhalb von zwei Wochen nach dem Besuch positiv auf Sars-CoV-2 getestet wurde.
Keine Besuche
Für Tiere, die stationär in der Praxis behandelt werden, gibt es laut BPT im Allgemeinen momentan keine Besuchszeiten.
Der BPT stellt klar, dass jede Praxis für sich weitere Regeln festlegen kann – gerade deshalb ist der Anruf im Vorfeld wichtig.
Sollte eine Praxis unter Quarantäne stehen und darum nicht mehr geöffnet sein, würden Tierbesitzer darüber informiert, an welche Praxis sie sich alternativ wenden könnten. Eine zentrale Vermittlungsrufnummer gibt es laut Verband nicht.
- Nachrichtenagentur dpa