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Angst vor Coronavirus: Müssen Eltern ihr Kind zur Schule schicken?


Angst vor Ansteckung
Coronavirus: Müssen Eltern ihr Kind zur Schule schicken?

Von dpa-tmn, t-online, msc

Aktualisiert am 02.09.2020Lesedauer: 2 Min.
Ansteckungsgefahr: Das Coronavirus hat bereits dazu geführt, dass Schulen in Deutschland zwischenzeitlich schließen mussten.Vergrößern des Bildes
Ansteckungsgefahr: Das Coronavirus hat bereits dazu geführt, dass Schulen in Deutschland zwischenzeitlich schließen mussten. (Quelle: maroke/getty-images-bilder)

Das Coronavirus bereitet vielen Eltern Sorgen. Manche würden ihr Kind am liebsten zu Hause behalten. Doch welche Regelungen gelten? Und gibt es einen Unterschied zwischen Schul- und Kleinkindern?

Das Coronavirus hat dazu geführt, dass Schulen in Deutschland zwischenzeitlich schließen mussten. Nun gehen die Sommerferien überall zu Ende, die Schulen kehren zum Präsenzunterricht zurück und die Schulpflicht greift wieder. Spätestens wenn es im Umfeld erste Verdachtsfälle gibt, dürften sich manche Eltern fragen: Darf ich mein Kind zu Hause lassen und nicht zur Schule schicken, um es vor einer Ansteckung mit Sars-CoV-2 zu schützen?

Was gilt bei schulpflichtigen Kindern?

Seit 1919 gilt in Deutschland die Schulpflicht, die Kinder und Jugendliche bis zu einem bestimmten Alter zum Schulbesuch verpflichtet. Ganz unabhängig davon, was medizinisch sinnvoll ist, ist die Rechtslage auch in Pandemiezeiten dazu eindeutig: "Wenn Schulen oder bestimmte Stufen der Schulen wieder öffnen und Schulkinder wieder beschult werden sollen, gilt weiterhin die Schulpflicht und Eltern müssen ihre Kinder in die Schule schicken", sagt Wilhelm Achelpöhler, Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Münster auf Anfrage von t-online.de.

"Darüber hinaus gibt es aber natürlich auch Ausnahmen, etwa wenn das Kind oder die unmittelbaren Familienangehörigen zu den Risikogruppen gehören. Das ist bei den Lehrern schließlich nicht anders."

Kann ich mein Kind nicht zur Schule schicken, weil ich Angst vor einer Corona-Infektion habe?

"Wenn Eltern über die Ausnahmen hinaus jedoch nicht wollen, dass ihr Kind trotz Schulpflicht wieder in die Schule geht, eben weil sie das Risiko für zu groß halten oder glauben, dass die Schule die Hygiene- und Abstandsregeln nicht einhalten kann, müssen sie rechtlich dagegen vorgehen, wie es zum Beispiel eine Familie aus Hessen getan hatte. Einfach so das Kind nicht zur Schule schicken ohne den juristischen Weg einzuschlagen geht natürlich nicht", erläutert Achelpöhler.

Bei häufigerem Fehlen kann je nach Bundesland ein Bußgeld zwischen 30 Euro pro Fehltag bis zu mehreren tausend Euro insgesamt verhängt werden. In Extremfällen kann sogar das Sorgerecht bei der Verletzung der Schulpflicht eingeschränkt werden.

Andere Regelung bei kleineren Kindern

Anders sieht es bei kleineren Kindern aus, die noch in die Kita gehen. "Da können Eltern selbst entscheiden, ob sie ihr Kind hinschicken oder nicht", sagt der Fachanwalt.

Ob es jedoch für das Kind das Beste ist, wenn es zu Hause allein mit ängstlichen Eltern sitzt, sei natürlich eine andere Frage. "Aber das muss dann eben jeder selbst entscheiden."

Verwendete Quellen
  • Eigenen Recherche
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
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