Bundesgericht urteilt Massenhaftes Kükenschreddern bleibt zunächst erlaubt
Ist das millionenfache Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar? Bis eine neuartige Technologie eingeführt werden kann, ist das Schreddern rechtmäßig.
Das Bundesverwaltungsgericht hat das massenhafte Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht vorerst noch als rechtmäßig bestätigt. Bis zur Einführung von alternativen Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Hühnerei dürften Brutbetriebe männliche Küken weiter töten, urteilt das Gericht in Leipzig.
Kükentöten ist weiterhin rechtmäßig
Die wirtschaftlichen Interessen der Brütereien seien zwar allein kein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes. Bis Alternativen zur Verfügung stünden, sei die Fortsetzung der Praxis aber noch rechtmäßig.
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Das Land Nordrhein-Westfalen hatte das Kükentöten 2013 per Erlass stoppen wollen. Zwei Brütereien aus NRW klagten dagegen. Jedes Jahr werden in Deutschland laut Bundeslandwirtschaftsministerium rund 45 Millionen männlicher Küken nach dem Schlüpfen getötet. Sie sind für die Zucht von Legehennen überflüssig und eignen sich auch nicht für die Mast.
- Nachrichtenagentur dpa