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Lasertag: Ein Fall für den Jugendschutz?


Klage gegen Jugendamtsbeschluss
Macht dieser Freizeitspaß Kinder aggressiv?

Von dpa-afx
Aktualisiert am 24.03.2019Lesedauer: 3 Min.
Ein Junge zielt mit einem "Phaser" auf andere Mitspieler: Beim Lasertag schießen die Mitspieler mit Laserpistolen aufeinander.Vergrößern des Bildes
Ein Junge zielt mit einem "Phaser" auf andere Mitspieler: Beim Lasertag schießen die Mitspieler mit Laserpistolen aufeinander. (Quelle: Julian Stratenschulte/dpa)
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Wenn Kinder Lasertag spielen – ist dann ihre Psyche in Gefahr? Diese Frage hat das Verwaltungsgericht in München beschäftigt. Denn der Betreiber einer Lasertag-Arena und das Jugendamt haben da gegensätzliche Ansichten.

Lasertag ist ein beliebter Freizeitvertreib, bei dem meist zwei Teams mit Laserwaffen gegeneinander antreten. Ziel ist es, mit dem Laserstrahl Sensoren auf speziellen Westen zu treffen, die die Spieler tragen. Nun hat das Verwaltungsgericht München entschieden, ob Lasertag für Kinder schädlich ist oder nicht.

Laserspiele für Kinder unter 14 Jahren untersagt

Der Inhaber einer Lasertag-Arena in Ingolstadt zog vor Gericht, weil das Jugendamt ihm untersagt hatte, Kinder unter 14 Jahren in seiner Arena Lasertag spielen zu lassen – aus Jugendschutzgründen.

Vor zwei Jahren hat Herbert Schmid seine Videothek zugemacht und stattdessen eine Lasertag-Arena eröffnet. "Das ist kein Ballerspiel", betont er. "Sondern Sport, Spiel, Spannung. Gerade bei Kindern ist das kein Kriegsspiel." Es sei doch viel besser, wenn Kinder sich bewegen und nicht nur auf dem Sofa sitzen "und am Handy oder Tablet rumfummeln".

Seit Schmid vom Jugendamt den Bescheid bekam, dass Kinder unter 14 bei ihm nicht spielen dürfen, sei sein Umsatz erheblich eingebrochen. "Familien sind die Hauptzielgruppe", sagt Schmid. "Gerade die Mütter waren begeistert darüber, wie die Kinder sich dabei freuen – und wie erschöpft sie waren." Alle fänden es toll – "nur das Jugendamt nicht".

Sport oder Ballerspiel?

Nach Angaben des bayerischen Landesjugendamtes gibt es keine spezielle gesetzliche Regelung zu Lasertag im Jugendschutzgesetz (JuSchG). Allerdings können die Behörden Gewerbebetrieben Anordnungen zu Altersbegrenzungen erteilen, wenn sie das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern oder Jugendlichen in Gefahr sehen.

"Der Jugendschutz hat in Bayern einen hohen Stellenwert", betont eine Sprecherin. Es bestehe "weitestgehend Konsens, dass diese Anlagen allein durch ihr Konzept des spielerischen bewaffneten Konflikts die Entwicklung von dort spielenden Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen können".

Seit dem 1. September 2016 gilt eine Leitlinie, wonach Laserspiele im Regelfall für Kinder und Jugendliche unter 16 nicht freigegeben werden. "Hat das Laserspiel einen evident militaristischen Charakter, so sollte allen Minderjährigen der Zutritt verwehrt werden."

Jugendschützer bewerten das Spiel unterschiedlich

Schmid darf inzwischen zwar sogar spezielle Spiele für Kinder ab zwölf Jahren anbieten – aber dabei dürfen die Kinder nicht aufeinander schießen, sondern nur auf Sonderziele. "Das ist ja, als wenn man Kindern Wasserpistolen für eine Wasserschlacht in die Hand gibt und ihnen dann sagt, dass sie nur auf den Boden schießen dürfen. Das ist doch bescheuert."

Schmid stört vor allem, dass es keine einheitliche Regelung gebe. "Jeder Landkreis, jedes Jugendamt entscheidet da anders", sagt er. "Und in anderen Bundesländern ist das längst nicht so streng wie in Bayern."

Urteil von 2016 stellt "eine Gefährdung" für Kinder fest

So sieht das auch Stefan Dickhäuser. Er ist der erste Vorsitzende des 2016 gegründeten Lasertagverbandes Deutschland, der rund 30 Mitgliedsbetriebe vertritt. "Bayern gilt als besonders streng", sagt er und verweist auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg aus dem Jahr 2016. Darin hieß es, von dem fraglichen Spiel gehe "eine Gefährdung für das geistige und seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen aus". Diese Entscheidung habe viel Beachtung gefunden und so auch Einfluss auf die nun in Bayern geltende Regelung gehabt.

Grundsätzlich entscheiden die jeweiligen Jugendämter immer im Einzelfall. "Die Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland, aber auch von Stadt zu Stadt verschieden", sagt Dickhäuser. Nach Angaben des Landesjugendamtes gab es 2015 insgesamt 24 Lasertag-Anlagen in Bayern, aktuellere Zahlen gibt es nicht.

Deutschlandweit sind es nach Angaben Dickhäusers derzeit rund 240 – und etwa 600 Teams und Spielgemeinschaften, die "regelmäßig Lasertag als Sport ausführen". Seine Forderung: "Kinder sollten Lasertag spielen dürfen. Im kompletten europäischen Ausland ist das kein Problem."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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