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Lufthansa scheitert mit Klage – Was sind eigentlich "Sky Marshals"?


Debatte um Sky Marshals
Was die anonymen Wächter im Flugzeug machen

Von dpa
Aktualisiert am 26.07.2018Lesedauer: 3 Min.
Reisende im Flugzeug: Der Bundesgerichtshof hat eine Lufthansa-Klage wegen der Kosten für "Sky Marshalls" abgewiesen.Vergrößern des Bildes
Reisende im Flugzeug: Der Bundesgerichtshof hat eine Lufthansa-Klage wegen der Kosten für "Sky Marshalls" abgewiesen. (Quelle: Christian Charisius/Symbolbild/dpa)

Deutsche Luftfahrtunternehmen müssen Flugsicherheitsbegleiter der Bundespolizei, sogenannte Sky Marshals, kostenlos transportieren. Ein Gericht gab dieser Praxis zuletzt recht. Aber was hat es mit den Sky Marshals auf sich?

"Sky Marshals" sind auf gefährdeten Strecken unerkannt an Bord und sollen im Ernstfall einen Terroranschlag verhindern. Die bewaffneten Zivilpolizisten fliegen seit den Anschlägen vom 11. September 2001 auch in Deutschland regelmäßig mit. Sie müssen laut Gesetz kostenlos befördert werden. Die Lufthansa wollte für sie aber nicht noch Steuern, Einreise- oder Zollgebühren sowie Start- und Landeentgelte zahlen. Sie forderte mehr als 2,3 Millionen Euro an Kosten zurück. Der Bundesgerichtshof wies die Klage der Lufthansa ab.

Was sind "Sky Marshals"?

Die Flugsicherheitsbegleiter – so ihr offizieller Name – sind bewaffnete Bundespolizisten, die notfalls Terrorangriffe an Bord verhindern sollen. Sie werden seit den Anschlägen vom 11. September 2001 regelmäßig eingesetzt. Wie viele es sind, verrät die Bundespolizei nicht. Zum Start war von 200 Mann die Rede. "Sky Marshals" sind speziell ausgebildet und müssen bestimmte Kampftechniken beherrschen. "Rambos" sind aber nicht gefragt. Die geheimen Aufpasser sollen vor allem eines sein: stressresistent und psychisch stabil, hieß es von Seiten der Polizei. Ob und wie oft "Sky Marshals" bislang tätig wurden, bleibt geheim.

Wo fliegen sie mit?

Auch das wird aus Sicherheitsgründen nicht verraten: "Die Wirksamkeit des Einsatzes von Flugsicherheitsbegleitern hängt entscheidend davon ab, dass Einzelheiten über Einsätze sowie konkrete Personalstärken, Einsatztaktik, Bewaffnung, sonstige technische Ausstattungen sowie Inhalte der Verwendungsfortbildungen und spezifischen Trainingseinheiten nicht bekannt gegeben und vertraulich behandelt werden", heißt es dazu von der Bundespolizei. Eingesetzt werden sie jedenfalls auf gefährdeten Strecken. Dazu zählen Insider etwa Flüge von und nach den USA sowie nach Israel, aber auch Flüge in den arabischen Raum.

Warum gibt es Streit im Zusammenhang mit den geheimen Aufpassern?

"Sky Marshals" müssen laut Bundespolizeigesetz kostenlos befördert werden. Die Lufthansa will für sie aber nicht noch Steuern, Einreise- oder Zollgebühren sowie Start- und Landeentgelte zahlen. Sie fordert über 2,3 Millionen Euro an Kosten zurück. Die Fluggesellschaft sieht sich gegenüber der ausländischen Konkurrenz benachteiligt und auch gegenüber Gesellschaften, die nur Inlandsflüge anbieten – bei diesen fliegen keine Flugsicherheitsbegleiter mit. Der Lufthansa-Anwalt verwies bei der BGH-Verhandlung auf die ohnehin hohen Kosten des Fliegens: von der Anschaffung der Flieger über das Personal bis hin zum Kerosin – und darauf, dass die Polizisten "hochpreisige Plätze" besetzten.

Wie wurde bislang entschieden?

Die Klage wurde zuvor bereits vom Landgericht Potsdam und von dem Brandenburgischen Oberlandesgericht abgewiesen. Mit der kostenlosen Transportpflicht würde die Lufthansa nicht unangemessen eingeschränkt. Auch seien die jährlichen Zusatzkosten für die "Sky Marshals" in Höhe von 300.000 Euro angesichts eines 30-Milliarden-Euro-Umsatzes "von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung", so das OLG. Dass die Beförderungspflicht schlecht im fremden Luftraum enden könne, machte der BGH bei der mündlichen Verhandlung am 12. Juli deutlich: "Die Beamten können nicht mit dem Fallschirm abspringen", meinte der Vorsitzende Richter.

Was könnte der BGH-Richterspruch für Reisende bedeuten?

Das Brandenburgische OLG hielt in seiner Entscheidung einen Tipp parat, bei wem sie sich notfalls schadlos halten könnte: Das Luftfahrtunternehmen könne die Kosten in den Flugpreis einkalkulieren "und damit auf die Passagiere ganz oder teilweise abwälzen". Durch den Einsatz der Beamten entstehe ein Sicherheitsvorteil. "Damit wird den Passagieren objektiv ein Sicherheitsgewinn gewährt und subjektiv ein zusätzliches Sicherheitsgefühl vermittelt", so das OLG.

Verwendete Quellen
  • dpa, Reuters
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