"Finanztest" rät Flugstorno: Diese Kosten können Sie zurückfordern
Flugkunden können für nicht angetretene Flüge drei Jahre lang rückwirkend Steuern und Gebühren zurückverlangen – das ist laut "Finanztest" aber nicht bei allen Airlines so einfach.
Wer einen gebuchten Flug nicht antritt, sollte Steuern und Gebühren bei der Airline zurückfordern. Kunden der Lufthansa und deren Tochter Eurowings können die Erstattung per E-Mail, Fax oder Telefon einfordern, und meist bekommen sie das Geld reibungslos, wie die Zeitschrift "Finanztest" in der aktuellen Ausgabe (7/2018) berichtet. Bei ausländischen Billiganbietern dagegen sei das schwieriger.
Manche Airlines verlangen unzulässige Gebühren
Ryanair weist laut "Finanztest" nicht aus, wie sich der Ticketpreis zusammensetzt. Das verstoße gegen das Transparenzgebot einer EU-Verordnung von 2008. Easyjet schließe in seinen Geschäftsbedingungen die Erstattung sogar aus, wenn der Kunde den Flug aus persönlichen Gründen nicht antreten kann. Das Landgericht Frankfurt halte einen solchen Ausschluss für unwirksam, betont "Finanztest". Einige Anbieter verlangen demnach auch eine unzulässige Verwaltungsgebühr.
"Finanztest" rät, einen Anspruch direkt bei der Airline geltend zu machen – auch dann, wenn der Flug über Vermittler gebucht wurde. Hilfreich sei dabei ein Musterbrief der Verbraucherzentrale.
Bei Streit einen Anwalt einsetzen
Um bei Streit den Anspruch durchzusetzen, können Kunden einen Rechtsanwalt beauftragen. Zudem gibt es Stornodienstleister wie besipielsweise Geld-fuer-Flug.de – dabei verkauft der Fluggast seinen Anspruch an die Airline gegen einen Risikoabschlag.
- AFP