Kirchen üben scharfe Kritik Neues Bestattungsgesetz soll Diamanten aus Totenasche erlauben
Für heftigen Streit sorgt in Brandenburg eine geplante Novelle des Bestattungsgesetzes, die unter anderem zulassen soll, aus der Asche von Verstorbenen Andenken wie etwa Diamanten zu fertigen.
Eine Änderung des Bestattungsgesetzes in Brandenburg könnte künftig erlauben, aus der Asche eines verstorbenen Dinge zu fertigen. Die katholische und die evangelische Kirche wandten sich am Montag in einer gemeinsamen Mitteilung "entschieden" gegen den Plan. Ein Mensch "sollte nicht zu einer Sache gemacht werden, die von einzelnen Personen in Besitz genommen wird", erklärten sie.
"Die Personalität eines verstorbenen Menschen" setze sich "über den Tod hinaus fort und ist unteilbar", erklärten Bischof Markus Dröge für die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg und Heiner Koch, Erzbischof des Erzbistums Berlin. Unter anderem sieht der Gesetzesentwurf der brandenburgischen Landesregierung eine sogenannte Teilentnahmemöglichkeit aus der Asche Verstorbener vor, damit sich Angehörige Andenken daraus fertigen lassen können.
Bischöfe fordern Bestattungspflicht für alle Fehlgeborenen
Weiterhin forderten die Bischöfe eine Bestattungspflicht für Tot- und Fehlgeborene, "unabhängig von der Grammzahl" der menschlichen Überreste. "Eltern brauchen einen Ort zum Trauern, unabhängig davon, wann sie ihr Kind verloren haben", begründeten sie ihre Forderung. Laut Gesetzesentwurf der Landesregierung aus SPD und Linkspartei gelten menschliche Überreste erst ab einem Gewicht von 500 Gramm als Leichnam.
Über den Gesetzentwurf hatte der Landtag in Potsdam erstmals im April beraten. Ende Juni soll erneut darüber debattiert werden. In der Debatte um die sogenannte Diamantenbestattung, bei der aus Asche gepresste Edelsteine beigesetzt werden, sicherte der für das Bestattungsgesetz zuständige Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) im vergangenen Jahr den Schutz des "postmortalen Persönlichkeitsrechts" und des "sittlichen Empfindens" zu.
Über die umstrittenen Fragen der Teilentnahmemöglichkeit von Asche aus der Urne, der Bestattungspflicht sowie der Diamantenbestattung sollen im Landtag separate Abstimmungen stattfinden. Auf Antrag der Grünen soll der Fraktionszwang für die finale Entscheidung des Landtags ausgesetzt werden, damit alle Abgeordneten eine Entscheidung für sich selbst treffen können.
- AFP