Kurze Lebensdauer von Geräten Verbraucher sollen mehr Rechte bekommen
Viele Verbraucher haben den Eindruck, dass die Lebensdauer von Elektrogeräten immer kürzer wird. Oft geht ein Umtausch nicht mehr, die Teile landen im Müll. Die Verbraucherschutzminister wollen das ändern – indem sie die Rechte der Bürger stärken.
Der Frust ist groß, wenn der neue Fernseher nach einem Jahr schon wieder kaputt ist. Oder der neue Toaster nach wenigen Wochen erkaltet. Vielen Verbrauchern scheint die Lebensdauer von Elektrogeräten immer kürzer zu werden. Das rasche Altern neuer Produkte ist an diesem Freitag ein Thema beim Treffen der Verbraucherschutzminister von Bund und Ländern in Saarbrücken. Dies gehe "nicht nur richtig ins Geld", sagt der Vorsitzende der Ministerkonferenz, Saarlands Ressortchef Reinhold Jost (SPD). "Auch die Müllberge, die daraus entstehen, und der Ressourcenverbrauch für Neuanschaffungen sind eine enorme Belastung für die Umwelt."
Längere Beweislastumkehr bei Elektrogeräten
Wegen der Abnutzung oder Überalterung von Produkten will Jost die Rechte der Verbraucher stärken. In einem Antrag fordert er unter anderem eine Verlängerung der "Beweislastumkehr" von sechs Monaten auf zwei Jahre. Das bedeutet, dass der Kunde künftig nicht mehr bereits ab dem siebten Monat beweisen muss, dass ein Produkt schon beim Kauf Mängel hatte – und somit das Gerät repariert oder ersetzt wird. Zudem sollte die Gewährleistungsfrist für langlebige Produkte auf fünf Jahre verlängert werden, sagte Jost.
Für einen Beschluss der Verbraucherminister braucht es die Zustimmung von mindestens 13 der 16 Bundesländer. Die Ergebnisse der Konferenz werden am Nachmittag bekannt gegeben.
Werbeverbot für Dickmacher
Wie können Kinder und Jugendliche besser vor ungesunden Lebensmitteln geschützt werden? Eine Möglichkeit könnte ein gesetzliches Verbot von Werbung für Dickmacher & Co sein, die sich an Kinder richtet. "Wir müssen gerade vor dem Hintergrund der hohen Zahl übergewichtiger Kinder in Deutschland mehr tun, um den Nachwuchs vor entsprechender Werbung zu schützen", heißt es in einem Antrag aus dem Saarland. Die Minister sprechen im Kampf für eine gesunde Ernährung auch über eine Zuckersteuer und Lebensmittelampel: Bei diesen Themen wird aber nicht mit einem Beschluss gerechnet.
"Durchgangsfahrkarten" für Bahnreisende
Wenn Reisende bei einer Fahrt mehrere Eisenbahnunternehmen nutzen, müssen sie oft jeweils Fahrkarten für Teilabschnitte kaufen. Das kann bei Rabattkarten und Verspätungen Nachteile mit sich bringen. Um die Rechte von Bahnreisenden zu stärken, sprechen die Minister darüber, wie ein einfacher, direkter Zugang zu Fahrkarten aus einer Hand für die ganze Reisestrecke möglich gemacht werden könnte. Wünschenswert seien "Durchgangsfahrkarten" nicht nur innerhalb von Deutschland, sondern EU-weit.
Verbot von Einwegbechern
Auf Wunsch von Hessen geht es auch um ein Verbot von Einwegbechern. Nach Schätzungen der Deutschen Umwelthilfe werden bundesweit im Jahr rund 2,8 Milliarden Becher verbraucht – das sind rund 320.000 Becher pro Stunde. Dadurch entstünden jährlich um die 40.000 Tonnen Müll. Das Saarland setzt bei dem Thema zunächst auf Freiwilligkeit und hat eine Kampagne "Becherheld – Mehrweg to Go" am Laufen: In 150 Betrieben können inzwischen eigene Mehrwegbecher aufgefüllt werden – mit einem Rabatt von zehn Cent.
Verbot von Überbuchung bei Flügen
Mecklenburg-Vorpommern bringt das Thema überbuchte Flugzeuge mit. Absichtlich überbuchte Maschinen seien der häufigste Grund, warum Passagiere nicht mitgenommen würden. Um Reisende besser davor schützen zu können, fordert das Land ein Verbot dieser Praxis und eine entsprechende Änderung der Fluggastrechte-Verordnung. Laut Schweriner Justizministerium wollten Fluggesellschaften mit Überbuchungen ihr wirtschaftliches Risiko minimieren, falls Reisende ihren reservierten Flug nicht antreten.
Verstärkte Lebensmittelkontrolle
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts können die Bundesländer wieder Verbraucher über eklatante Verstöße gegen das Lebensmittelrecht informieren. Wie das rasch und möglichst einheitlich gehen kann – darüber wollen die Minister diskutieren. Das Gericht hatte im März entschieden, dass Verbraucher ein Recht darauf haben, über Hygiene- und Produktmängel beispielsweise von Restaurants oder Lebensmittelproduzenten informiert zu werden. Während der juristischen Klärung hatten die Länder die Veröffentlichung von Kontrollergebnissen ausgesetzt. Offen ist nur noch, wann Einträge wieder gelöscht werden müssen.
- dpa