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EuGH-Urteil: Auflagen für rituelles Schlachten sind zulässig


Europäischer Gerichtshof
Auflagen für rituelles Schlachten sind zulässig

Von dpa
29.05.2018Lesedauer: 1 Min.
Halal-MetzgereiVergrößern des Bildes
Halal-Metzgerei: Tiere werden nach islamischen Religionsvorschriften anders geschlachtet als nach mitteleuropäischen Standards. (Quelle: UIG/imago-images-bilder)

Auflagen für das rituelle Schlachten ohne Betäubung sind kein Verstoß gegen die Religionsfreiheit. Der Europäische Gerichtshof bestätigte eine Vorschrift in Belgien, wonach Tiere auch während des islamischen Opferfests und nach den Riten der Religion nur in zugelassenen Schlachthöfen getötet werden dürfen.

Rituelles Schlachten ohne Betäubung wird nach Religionsvorschriften sowohl im Islam als auch im Judentum praktiziert. Tierschützer kritisieren dies. Juden und Muslime sehen es indes als wichtigen Teil ihrer Religion.

Der EuGH stellt dazu in einem Urteil (Rechtssache C-426/16) am 29. Mai 2018 klar, dass zwar grundsätzlich nach EU-Recht Tiere vor dem Schlachten betäubt werden müssen. Im Sinne der Religionsfreiheit sind jedoch Ausnahmen zulässig. Voraussetzung sei, dass die nationalen Behörden Schlachthöfen eine Zulassung erteile. Dafür müssten technische Anforderungen der Behörden erfüllt werden.

Schlachtungen während des islamischen Opferfestes

Im konkreten Fall geht es um eine 2015 erlassene Vorschrift in Belgien. Dort galt seit 1998, dass während des islamischen Opferfestes nicht nur in zertifizierten Schlachthäusern, sondern auch in zeitweilig zugelassenen zusätzlichen Schlachtorten Tiere nach den Riten getötet werden durften. Denn zum Opferfest steigt die Nachfrage stark. In der Zeit ist es bei vielen Muslimen üblich, ein Tier zu schlachten und das Fleisch zu teilen.

Seit 2015 gibt es diese Ausnahmeregelung während des Opferfests nicht mehr. Dagegen klagten die islamischen Gemeinden. Der EuGH hält die neue Praxis jedoch für zulässig. Dass die Kapazität der regulären Schlachthöfe zur Zeit des Opferfests teils nicht ausreiche, sei ein innerbelgisches Problem.

Verwendete Quellen
  • dpa
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