Vorsicht, scharfkantiges Plastikteil! Rügenwalder Mühle ruft Mett zurück
Die Rügenwalder Mühle ruft Mühlen-Mett in drei verschiedenen Sorten zurück. Welche Produkte und Chargen betroffen sind, lesen Sie hier.
Die Rügenwalder Mühle ruft das Produkt "Mühlen Mett" im 100-Gramm-Becher in den Sorten "Zwiebelmettwurst", "Schinken-Zwiebelmettwurst" und "Zwiebelmettwurst Jäger Art" zurück. In diesen Sorten können sich laut einer Pressemitteilung des Unternehmens Fremdkörper befinden.
Betroffen sind alle Chargen mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum bis einschließlich 11.05.2018. Alle anderen Produkte der Rügenwalder Mühle sind nicht betroffen.
Rückruf: Plastikteil in Mett der Rügenwalder Mühle
Aufgrund eines Fertigungsfehlers beim Lieferanten der Mühlen-Mett-Becher kann nicht vollkommen ausgeschlossen werden, dass ein scharfkantiges, transparentes Plastikteil in den zurückgerufenen Produkten enthalten ist. Dieses ist dreieckig und hat eine Kantenlänge von etwa einem Zentimeter. Wird der Fremdkörper versehentlich mitgegessen, könnte er beim Verschlucken eine Gesundheitsgefahr darstellen. Vom Verzehr der Produkte aus der angegebenen Produktcharge wird abgeraten.
Das Produkt wurde aus dem Handel genommen. Verbraucher, die das Mühlen-Mett bereits gekauft haben, werden gebeten, sich an das Service-Telefon der Rügenwalder Mühle unter der Telefonnummer 04403/66345 zu wenden.