Neue Regelungen mit Streitpotenzial Schlichtungsstelle für Reiserecht noch 2018 möglich
In Deutschland wird möglicherweise noch in diesem Jahr eine auf Reiserecht spezialisierte Schlichtungsstelle geschaffen. Denn die neuen Regelungen der EU-Pauschalreiserichtlinie könnten vermehrt zu Streitigkeiten zwischen Reiseveranstaltern und Kunden führen.
"Wir können uns den Einstieg in eine Schlichtungsstelle Reiserecht noch 2018 vorstellen", sagt der Staatssekretär im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, Gerd Billen, der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Er fordert die Reiseunternehmen auf, sich an dem Vorhaben zu beteiligen.
"Eine brancheneigene Schlichtungsstelle würde zum Rechtsfrieden in unserem Land beitragen", sagt Billen. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) appellierte an die Branche, sich dem Projekt anzuschließen. Der Rechtsexperte des Verbands, Felix Methmann, warnt in der Zeitung, mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie werde es vermehrt zu Streitigkeiten zwischen Reiseveranstaltern und Kunden kommen.
Preisaufschläge für gebuchte Reisen drohen
Den neuen Regelungen zufolge müssen Reisende unter anderem höhere Preisaufschläge für schon gebuchte Reisen hinnehmen. Der Veranstalter darf den Preis bis zu 20 Tage vor Reisebeginn um bis zu acht Prozent erhöhen, etwa wegen gestiegener Flughafengebühren. Zuvor war nur eine Erhöhung um fünf Prozent erlaubt. Wer eine Tagesreise unternimmt oder ein Ferienhaus bucht, ist zudem nicht mehr durch das deutsche Pauschalreiserecht geschützt. Das neue Gesetz bietet Verbrauchern aber auch Vorteile, etwa einen verlängerten Gewährleistungszeitraum.
Das größte Konfliktpotenzial sehen die Verbraucherexperten demnach beim Bezahlvorgang im Reisebüro. Hier sei es bei der Regelung durch den deutschen Gesetzgeber zu juristischen Spaltereien gekommen, sagt Methmann. Die Reisebüros warnt er davor, "sich in trügerischer Sicherheit zu wähnen".
- AFP