Ohne Maske hinters Steuer Das müssen Sie beim Karnevalfeiern beachten
Die Faschingssaison steuert auf ihren Höhepunkt zu: Ab der Eröffnung des Straßenkarnevals an Weiberfastnacht wird eine Woche lang in vielen Regionen Deutschlands gefeiert, was das Zeug hält. Doch auch im Karneval gilt nicht in jedem Fall Narrenfreiheit.
Der Karnevalstrubel ist keine Entschuldigung für Fehlverhalten. Wer sich etwa angetrunken ans Steuer setzt, muss mit empfindlichen Konsequenzen rechnen. Auch beim Gläschen im Büro hat der Chef das letzte Wort. Ein Überblick:
Darf ein Jeck mit Gorillamaske hinters Steuer?
Nein. Grundsätzlich sind Verkleidungen wie Mützen oder Perücken beim Autofahren zwar nicht verboten, aber bei einem Schaden am eigenen Pkw können Kaskoversicherung die Auszahlung reduzieren. Das Fahren mit Kostüm wird dann als grobe Fahrlässigkeit angesehen.
Der Fahrer darf sich auch nicht hinter einer Maske verstecken, warnt der TÜV Rheinland. Er muss klar erkennbar bleiben – etwa auf einem Blitzerfoto. Wer sich dennoch mit einer Larve hinters Steuer setzt, muss bei einer Kontrolle mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen. Dies besagt die StVO. Das Verbot gilt natürlich nicht für Fahrzeuge mit Helmpflicht.
Welche Folgen drohen betrunkenen Jecken am Steuer?
Wer sich alkoholisiert ins Auto setzt und mit 0,5 Promille im Blut erwischt wird, den kostet das beim Erstverstoß 500 Euro, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Bei wiederholten Verstößen wird es teurer. Wer Schlangenlinien fährt oder gar einen Unfall verursacht, riskiert laut ADAC schon ab 0,3 Promille Blutalkohol mindestens sechs Monate Führerscheinentzug, Geldstrafe und drei Punkte.
Als absolut fahruntüchtig gilt ein Autofahrer mit 1,1 Promille. Auch der Versicherungsschutz steht auf dem Spiel. Der Haftpflichtversicherer kann bis zu 5.000 Euro Regress fordern. Wer Alkohol trinkt, sollte das Auto also unbedingt stehen lassen.
Gelten für Fahranfänger dieselben Strafen?
Für Fahranfänger, die noch in der zweijährigen Probezeit sind, und für unter 21-Jährige gilt die Nullpromillegrenze.
Kann ich am Morgen nach der Karnevalsfeier wieder ins Auto steigen?
Nur bedingt. Viele Autofahrer unterschätzen die Gefahr durch Restalkohol. Übermüdung und ein Kater bremsen das Reaktionsvermögen zusätzlich. Ein 80 Kilogramm schwerer Mann benötigt etwa zweieinhalb Stunden, um 20 Gramm Alkohol abzubauen. Das entspricht etwa einem halben Liter Bier, einem Viertelliter Wein oder drei Gläsern Schnaps. Frauen brauchen für die gleiche Menge rund drei Stunden zum Abbauen.
Können angeschickerte Jecken aufs Fahrrad umsteigen?
Radfahrer sind bei 1,6 Promille absolut fahruntüchtig. Schon ab 0,3 Promille drohen Radfahrern, die sich auffällig verhalten, mehrere Punkte in Flensburg und eine Geldbuße.
Darf es auch im Büro ein Gläschen sein?
Am Arbeitsplatz bestimmt grundsätzlich der Chef, ob gefeiert und Alkohol getrunken werden darf. Gibt es ein Alkoholverbot, riskieren Mitarbeiter, die sich ein Gläschen genehmigen, eine Abmahnung. Gleiches gilt, wenn jemand nach ausgiebiger Zecherei am nächsten Morgen mit ordentlich Restalkohol zur Arbeit kommt.
Wie sind Schäden im Karneval abgesichert?
Eine private Haftpflichtversicherung kommt grundsätzlich für die Schäden auf, die anderen zugefügt werden. Das gilt zum Beispiel, wenn durch eine Zigarette ein Loch in das teure Kostüm eines anderen Jecken gebrannt oder jemand im dichten Gedränge verletzt wird. Versicherer geben aber zu bedenken, dass derjenige, der in eine schunkelnde Masse eintaucht, das Risiko kennt.
Der Veranstalter von Karnevalsumzügen haftet auch nicht für Schäden, die durch herabfliegende Süßigkeiten entstehen. Die private Unfallversicherung springt dann ein, wenn jemand selbst dauerhaft eine gesundheitliche Beeinträchtigung erleidet.
Wer haftet, wenn ein Pferd durchdreht?
Am Karnevalszug beteiligte Reiter haben in der Regel eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Tritt plötzlich ein Pferd aus und verletzt einen Jecken, kann dieser seine Ansprüche dort anmelden. Der Veranstalter selbst muss dafür sorgen, dass "umzugsgeeignete" Pferde eingesetzt werden.
- AFP
- D.A.S. Leistungsservice