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Vulkan bedroht Urlaubspläne
Was Bali-Reisende jetzt wissen sollten

B. Wenck, A. Pathoni, C. Sator, dpa; msc, t-online

Aktualisiert am 29.11.2017Lesedauer: 3 Min.
Vulkan Mount Agung auf BaliVergrößern des Bildes
Der Vulkan Mount Agung spuckt Rauch und Asche. Auf der indonesischen Ferieninsel Bali wird ein gewaltiger Ausbruch befürchtet. Seit dem 27.11.2017 gilt rund um den Berg Alarmstufe Rot. (Quelle: Firdia Lisnawati/dpa-bilder)

Die Bilder aus Bali sind spektakulär und beängstigend: Kilometerhoch türmt sich der Rauch über dem Vulkan Mount Agung. Für Urlauber hat das direkte Auswirkungen. Eine Reiserechtlerin erklärt, was Touristen beachten sollten – auch solche, deren Reise erst noch bevorsteht.

Der Flughafen auf Bali ist zwar wieder geöffnet, es gilt aber weiterhin Vulkan-Alarm. Wegen des drohenden Vulkanausbruchs hängen Tausende Urlauber auf Bali fest.

Nach zweieinhalb Tagen Flugverbot wegen eines drohenden Vulkanausbruchs hat der internationale Airport der indonesischen Ferieninsel Bali wieder geöffnet. Der Betrieb wurde am Mittwoch, den 29. November um 15.00 Uhr Ortszeit (08.00 Uhr MEZ) wieder aufgenommen, wie ein Flughafensprecher mitteilte. Wegen der Gefahr durch den Vulkan Mount Agung im Osten der Insel waren seit Montag alle Flüge gestrichen worden. Rund um den Berg gilt weiterhin Alarmstufe Rot.

Mehrere tausend Urlauber konnten die Insel deshalb nicht mehr verlassen. Aktuell halten sich auch mehr als 5000 deutsche Touristen auf Bali auf. Mit der Wiedereröffnung des Flughafens könnte sich die Lage am Flughafen nun entspannen. Ursprünglich hatten die Behörden angekündigt, dass der Airport bis Donnerstag geschlossen bleibe. Befürchtet wurde insbesondere, dass Vulkanasche die Triebwerke von Passagiermaschinen beschädigt.

Über dem Vulkan stand am Mittwoch weiterhin eine gewaltige Rauchwolke von mehr als drei Kilometern Höhe. Ob es tatsächlich einen gewaltigen Ausbruch geben wird, weiß bislang niemand.

Für viele Touristen verläuft ihre Bali-Reise aktuell ganz anders als geplant. Wegen des drohenden Ausbruchs des Vulkans Mount Agung dürften sich jetzt aber auch für viele Menschen, die erst noch auf die indonesische Insel fliegen wollten, die Pläne ändern. "Im Moment sieht die Lage so aus, dass es eher noch schlimmer wird", sagt Sabine Fischer-Volk. Die Reiserechtlerin von der Verbraucherzentrale Brandenberg erklärt, was Bali-Urlauber nun beachten sollten.

Was können Rucksacktouristen und Einzelreisende unternehmen?

Wer ganz individuell nach Bali reisen möchte, ist zunächst auf sich allein gestellt, sagt Fischer-Volk. "Wenn Flüge nicht stattfinden können, haben Urlauber zwei Rechte: Sie können im Luftbeförderungsvertrag bleiben und von der Airline eine zeitnahe Ersatzbeförderung verlangen. Oder sie treten vom Vertrag zurück und bekommen das Geld wieder." Da ein Vulkanausbruch höhere Gewalt sei, kämen aber keine Entschädigungsansprüche oder Ähnliches hinzu. Auch Ausweichquartiere oder andere Reisekosten müssen solche Reisende selbst bezahlen. Mit Hotels, Fluggesellschaften oder Mietwagenanbietern könne man aber über Kostenteilung verhandeln.

Wie ist die Situation für Gäste eines Reiseveranstalters?

Pauschalurlauber haben ihren Veranstalter als Ansprechpartner, an diesen sollten sie sich als erstes wenden. Das empfiehlt auch das Auswärtige Amt. Der Veranstalter müsse sich auch darum kümmern, Urlauber zurückzubringen. "Der kann aber auch keine Wunder vollbringen", sagt Fischer-Volk. Und die Kosten für einen erzwungenen längeren Bali-Aufenthalt in einer Unterkunft müssten Reisende selbst tragen, da es sich bei dem Vulkanausbruch um höhere Gewalt handele. Mehrkosten für die Rückbeförderung teilen sich allerdings Urlauber und Veranstalter. Sollte der Veranstalter auch nach ein bis zwei Tagen untätig bleiben, könne man selbst die Rückreise organisieren und die Hälfte der Mehrkosten vom Veranstalter zurückverlangen.

Sollte eine Bali-Reise jetzt nicht stattfinden können, können Urlauber von ihrem Veranstalter ein Alternativangebot verlangen – zum Beispiel eine gleichwertige Reise an einen anderen Ort. Auch eine kostenfreie Stornierung geplanter Bali-Reisen sei aktuell möglich, sagt Fischer-Volk. Schadenersatzansprüche gebe es dagegen nicht.

Bali ist einer von vielen Stopps unterwegs – kann ich jetzt kündigen?

Bei Rundreisen und Kreuzfahrten mit einem Stopp auf Bali kommt es darauf an, wie wichtig der Aufenthalt auf der Insel für das Angebot insgesamt ist. "Ist es ein prägender Abschnitt, kann man die ganze Reise wegen erheblicher Mängel möglicherweise stornokostenfrei kündigen", sagt Fischer-Volk. Sollte Bali als kleinerer Teil der Reise ausfallen, können die Urlauber Mängelansprüche geltend machen.

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