Kuwait Airways Bundesregierung will Flugverbot für Israeli nicht hinnehmen
Die Bundesregierung will sich mit der Nichtbeförderung eines Israelis durch die Fluggesellschaft Kuwait Airways nicht abfinden.
"Wir haben den Botschafter in Kuwait inzwischen gebeten, diese Frage mit den zuständigen kuwaitischen Stellen" zu erörtern, sagte der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Michael Roth, der Zeitung "Die Welt". Das Landgericht Frankfurt hatte am Vortag die Klage eines Israelis abgewiesen, der von der Airline verlangt hatte, befördert und wegen Diskriminierung entschädigt zu werden.
Kuwaitisches Gesetz von 1964
Der Kläger hatte einen Flug von Frankfurt nach Bangkok mit Zwischenlandung in Kuwait gebucht. Als die Gesellschaft von seiner israelischen Staatsangehörigkeit erfuhr, stornierte sie den Flug und berief sich auf ein kuwaitisches Gesetz von 1964, das Vereinbarungen mit Israelis verbietet. Der Ölstaat in der Golfregion erkennt Israel nicht an. In der Vergangenheit war bei ähnlichen Klagen gegen Kuwait Airways in den USA und in der Schweiz gegen die Fluggesellschaft entschieden worden.
Staatsminister Roth betonte, er teile die Sorge zum Beförderungsverbot von Israelis durch Kuwait Airways. Auch wenn dieses auf ein Gesetz zurückgehe, "ist mir unverständlich, wenn im heutigen Deutschland ein Passagier allein aufgrund seiner Nationalität ein Flugzeug nicht besteigen kann".
"Beschämendes Urteil für Deutschland"
Das Gericht in Frankfurt hatte betont, das Antidiskriminierungsgesetz gelte nur bei einer Benachteiligung aus Gründen der Rasse, ethnischen Herkunft oder Religion, nicht aber wegen einer bestimmten Staatsangehörigkeit. Es sei der Fluggesellschaft nicht zumutbar, "einen Vertrag zu erfüllen, wenn sie damit einen Gesetzesverstoß nach den Regeln ihres eigenen Staates begehe und sie deswegen damit rechnen müsse, dort bestraft zu werden", hieß es in der Entscheidung des Frankfurter Gerichts.
"Das ist ein beschämendes Urteil für die Demokratie und für Deutschland", sagte Nathan Gelbart, der Rechtsanwalt des Klägers. "Dieses Urteil kann nicht bestehen bleiben." Er kündigte Berufung an.