Streit zwischen Ex-Partnern Eltern müssen keine Wäsche waschen
Dass Eltern, die getrennt leben, nicht immer einer Meinung sind, ist keine Seltenheit. In machen Fällen gehen die Ansichten sogar soweit auseinander, dass vor Gericht gestritten wird. Wie in der Frage, ob der Vater die Wäsche seines Sohnes am Wochenende waschen muss, oder nicht.
Ein Elternteil kann nicht dazu verpflichtet werden, die Kleidung seines Kindes zu waschen. Dies steht in der alleinigen Entscheidungsbefugnis des Umgangsberechtigten. Das hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden (Az.: 13 UF 37/16), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins mitteilt.
Wenn das Umgangsrecht in die Persönlichkeitsrechte eingreift
In dem verhandelten Fall wurde das Umgangsrecht des Vaters mit seinem Sohn durch das Amtsgericht Neuruppin umfangreich geregelt. Es legte auch fest, dass der Vater an den Wochenenden die Kleidung seines Kindes waschen solle. Das lehnte er später jedoch ab, da er darin einen Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht sah.
Keine Gefährdung des Kindeswohls
Der Vater hatte Erfolg. Es stehe in der alleinigen Entscheidungsbefugnis des Elternteils, bei dem sich das Kind befindet, ob die Sachen gewaschen werden oder nicht, so das Oberlandesgericht. Es handele sich um eine Angelegenheit der tatsächlichen Betreuung. Für eine andere Entscheidung müssten triftige, das Kindeswohl berührende nachhaltige Gründe vorliegen. Dies sei hier nicht der Fall. Das Kindeswohl sei nicht gefährdet.