Schutz von Minderjährigen Jugendämter nahmen 2016 über 80.000 Kinder und Jugendliche in Obhut
Die Jugendämter haben 2016 etwa 84.200 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen – davon allein 44.900 junge Menschen, die unbegleitet aus dem Ausland einreisten.
Damit stieg die Gesamtzahl der Inobhutnahmen um 6600 oder 8,5 Prozent, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. Die Zahl der in Obhut genommenen unbegleitet eingereisten Minderjährigen wuchs um 2.600 oder 6,2 Prozent.
Der Zuwachs bei den Inobhutnahmen insgesamt blieb zwar deutlich hinter dem Jahr 2015 zurück, in dem die Statistiker ein Plus von 61,6 Prozent errechnet hatten. Im Vergleich zu 2013 allerdings bedeuten die aktuellen Zahlen eine Verdopplung – damals zählten die Behörden 42.100 Inobhutnahmen.
Den Statistikern zufolge waren 21.700 der voriges Jahr in Obhut genommenen Kinder jünger als 14 Jahre. In dieser Altersgruppe wurden die Kinder am häufigsten wegen Überforderung der Eltern beziehungsweise eines Elternteils und zum Schutz vor Vernachlässigung in Obhut genommen. In der Altersgruppe von 14 bis 17 Jahre leiteten die Ämter Schutzmaßnahmen bei 62.500 Jugendlichen ein – ganz überwiegend nach unbegleiteter Einreise aus dem Ausland.
Reaktionen auf den erneuten Anstieg
Die Arbeiterwohlfahrt fordert mehr Unterstützung durch den Staat. "Es zeigt sich, dass zu viele Familienstrukturen überlastet sind und leider nicht zum Wohl ihrer Kinder beitragen", erklärt der Vorsitzende des Wohlfahrtsverbands, Wolfgang Stadler, in Berlin. Die Hilfsstrukturen müssten ausgebaut, der Kinderschutz ernster genommen werden.
Auch die Unionsfraktion im Bundestag äußerte sich besorgt über den Anstieg der Inobhutnahmen ohne Bezug zu Flüchtlingen. Es müsse geklärt werden, warum der Staat immer mehr Kinder aus Familien nehme, erklärt der familienpolitische Sprecher Marcus Weinberg (CDU). An der Höhe der Ausgaben "dürfte es weniger liegen". Die Hilfen zur Erziehung seien allein von 2014 auf 2015 um eine Milliarde Euro aufgestockt worden.
Wann Jugendämter eingreifen
Die Jugendämter sind verpflichtet, bei akuten Krisen- und Gefahrensituationen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen tätig zu werden. Bis eine Lösung des jeweiligen Problems gefunden ist, werden die Minderjährigen in Obhut genommen und gegebenenfalls in einem Heim oder bei einer Pflegefamilie untergebracht.
- AFP