Wegen Spannern Übergriffe häufen sich: Brauchen wir ein Foto-Verbot im Freibad?
Plantschen, Sonnen, Pommes essen: Sommer ist Badezeit, und die verbringen viele Deutsche gern im Freibad oder am See. Doch eines gefährdet die Unbeschwertheit: Spanner, die mit dem Handy heimlich Bilder von Kindern oder Frauen in knappen Bikinis und oben ohne machen. Einige Freibäder haben deswegen schon ein Fotografier-Verbot für die Badegäste verhängt. Doch wie sinnvoll ist das?
Seit Wochen wird in den Medien und sozialen Netzwerken diskutiert, wie man gegen Spanner in Bädern vorgehen sollte. Die Belästigungen häufen sich.
Heimlich beim Umziehen fotografiert und gefilmt
In einem Schwimmbad in Würzburg schießt ein 27-Jähriger Im Juli 2017 heimlich Fotos von einer Schülerin beim Umziehen in der Umkleidekabine. Als diese ihren Vater verständigt, ist dieser so aufgebracht, dass er zwei Polizisten mit der Faust ins Gesicht schlägt, um über sie hinweg den ungebetenen Fotografen angehen zu können, erleidet aber schließlich einen Schwächeanfall. Das ist nur ein Beispiel aus einer Reihe von Vorfällen, die sich immer wieder ereignen.
In Schweich bei Trier wurde eine Frau über den Kabinenrand hinweg beim Umziehen gefilmt. Eine Bekannte postete den Fall bei Facebook und stieß damit eine Diskussion an: Sollte es ein Foto- oder Handy-Verbot im Freibad, am See und am Strand geben?
Aufkleber und Foto-Verbote nehmen zu
Freibad-Chef Matthias Wörner aus Offenbach setzte in seinem Waldschwimmbad Rosenhöhe bereits durch: Fotografieren verboten! "Wir haben Leute mit Unterwasserkameras aus dem Becken geholt. Und das ist nur die Spitze des Eisberges. Wir möchten das Bad familienfreundlicher machen", sagte er der "Bild".
Zahlreiche Bäder in Deutschland verteilen an die Badegäste bereits Aufkleber für Smartphones, die die Kameras abdecken sollen.
Ist ein Foto-Verbot als Schutz vor Spannern sinnvoll?
Keine Frage, öffentliche Badeorte sind insofern heikle Orte, als dort leicht bekleidete Menschen und zum Teil unbekleidete Kinder arglos aufeinandertreffen. Voyeure und Exhibitionisten gab es dort schon immer. Der Unterschied heutzutage ist jedoch, dass Smartphones mit Kameras so verbreitet sind, dass einige Menschen meinen, für den eigenen Gebrauch Fotos machen zu dürfen, ohne Persönlichkeits- oder Bildrechte zu respektieren und heimlich gemachte Fotos unerlaubt im Internet verbreiten.
Spanner und Voyeure – die rechtliche Lage in Deutschland
Ein Gesetz gegen Spanner, wie etwa gegen Stalker, gibt es derzeit in Deutschland noch nicht. Voyeurismus an sich ist ist noch kein Straftatbestand – Bild- oder Filmaufnahmen als voyeuristische Handlungen dagegen schon. Denn dabei gilt das Recht am eigenen Bild. Ein Kind beim Tauchen oder den Ausschnitt einer Frau ungefragt abzulichten, stellt eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen dar. Das war und ist strafrechtlich relevant.
Daher stellt sich die Frage, wie sinnvoll es ist, die Freiheit eines Großteiles der Badegäste durch ein Handy- und Fotoverbot einzuschränken und damit gewissermaßen alle unter Generalverdacht zu stellen, um einigen Spannern damit das Handwerk zu legen. Machen Sie jetzt unsere Umfrage und stimmen Sie ab!