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Eltern von Baby Charlie geben Kampf vor Gericht auf


"Es ist zu spät, Charlie zu behandeln"
Eltern geben juristischen Streit um todkrankes Baby Charlie auf

Von dpa
17.07.2017Lesedauer: 2 Min.
Das von der Familie zur Verfügung gestellte Foto zeigt Charlie in der Kinderklinik in London.Vergrößern des Bildes
Das von der Familie zur Verfügung gestellte Foto zeigt Charlie in der Kinderklinik in London. (Quelle: Family of Charlie Gard/dpa)

Die Eltern des schwerkranken britischen Säuglings Charlie Gard haben den juristischen Streit um das Schicksal ihres Kindes aufgegeben. Das sagte ein Anwalt der Eltern am Montag in London.

Charlie leidet am mitochondriales DNA-Depletionssyndrom

Die schlimmsten Befürchtungen der Eltern bezüglich des Gesundheitszustandes des Kindes hätten sich bestätigt, sagte der Anwalt: "Es ist jetzt zu spät, Charlie zu behandeln."

Charlie leidet an einer seltenen genetischen Erkrankung, in der Fachsprache mitochondriales DNA-Depletionssyndrom (MDDS), wobei insbesondere das Gehirn in Mitleidenschaft gezogen wird. Das elf Monate alte Kind muss künstlich beatmet und ernährt werden.

Charlies Eltern wollten ihn behandeln lassen

Charlies britische Ärzte im Londoner Great-Ormond-Street-Krankenhaus hatten sich dafür ausgesprochen, dass der Junge in Würde sterben soll. Seine Eltern wollten ihn dagegen für eine experimentelle Therapie in die USA bringen. Sie hatten dafür bereits rund 1,5 Millionen Euro an Spenden gesammelt, um den Krankentransport und die Behandlung finanzieren zu können.

Der Fall hatte international Schlagzeilen gemacht, sogar Papst Franziskus und US-Präsident Donald Trump hatten sich dazu geäußert. Krankenhäuser in den USA und Italien hatten angeboten, Charlie weiter zu behandeln.

Baby Charlie: Chronologie des Falles

4. August 2016: Charlie Gard wird geboren. Er leidet an einer seltenen Erbkrankheit, die zu Muskelschwund und Hirnschäden führt. Der Junge kann in der Folge ohne Hilfe weder atmen noch seine Arme und Beine bewegen, sein Gehirn ist stark geschädigt.

11. April 2017: Ein Gericht in London ordnet gegen den Willen der Eltern einen Behandlungsstopp für Charlie an. Es folgt einem Antrag der behandelnden Ärzte. Der Junge solle in Würde sterben können. Das Urteil wird danach durch alle britischen Instanzen bestätigt.

27. Juni: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte weist eine Beschwerde der Eltern als unzulässig ab. Die britischen Gerichte hätten den Fall akkurat und sorgfältig geprüft.

30. Juni: An diesem Tag sollen die lebenserhaltenden Maßnahmen abgestellt werden. Das behandelnde Great-Ormond-Street-Krankenhaus lässt den Eltern allerdings noch etwas länger Zeit für den Abschied.

7. Juli: Nach neuen Expertenmeinungen fordert die Klinik die erneute gerichtliche Prüfung einer möglichen Auslandstherapie für Charlie.

10. Juli: Es beginnen neue Anhörungen vor einem britischen Gericht. Es muss entscheiden, ob die neuen Gutachten die Aufhebung eines früheren Urteils rechtfertigen.

24. Juli: Kurz vor einem möglichen Urteil geben die Eltern ihren juristischen Streit auf.

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