Anhaltende Waldbrandgefahr Rauch- und Grillverbot bis Herbst
In Wäldern herrscht aufgrund der Brandgefahr den gesamten Sommer über Rauchverbot. Daneben darf im und am Wald kein Lager- oder Grillfeuer entfacht werden, ausgenommen sind ausgewiesene Grillplätze. Darauf weist die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald in Bonn hin.
Das Rauchverbot gilt in den meisten Bundesländern bis 31. Oktober, in Sachsen-Anhalt bis 15. Oktober und in den Wäldern von Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen sogar ganzjährig.
Müll kann Brände verursachen
Eine unterschätzte Gefahr ist Müll, der im Wald weggeworfen wird. Glasflaschen und Folien wirken unter Umständen wie eine Brennlupe und entfachen Flammen, auch Feuerzeuge oder Dosen mit chemischen Abfällen können Brände auslösen. Wichtig ist natürlich auch, keine Zigaretten aus dem Auto zu werfen.
Um Waldbrände zu vermeiden, dürfen auch keine Autos, Motorräder und Nutzfahrzeuge der Landwirte auf Wiesen und Waldwegen abgestellt werden, da ihre heiß gelaufenen Katalysatoren Feuer entfachen können.
Höchste Gefahrenstufe
Laut dem Deutschen Wetterdienst lag die Gefahr von Waldbränden am Dienstag in Teilen Süd- und Ostdeutschlands bei der höchsten Stufe fünf, in weiten Teilen des Landes bei Stufe vier.