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Tochter zu RTL-Dschungelcamp begleitet: Lehrerin suspendiert


Schummelferien
Lehrerin nach Australien-Trip suspendiert

Von dpa
Aktualisiert am 13.01.2017Lesedauer: 1 Min.
Die niedersächsische Landesschulbehörde hat eine Lehrerin supendiert - das Dschungelcamp ist Auslöser.Vergrößern des Bildes
Die niedersächsische Landesschulbehörde hat eine Lehrerin supendiert - das Dschungelcamp ist Auslöser. (Quelle: dpa-bilder)

Das RTL-Dschungelcamp hatte für sie böse Folgen: Eine Lehrerin begleitet ihre Tochter zu Dreharbeiten nach Australien. Die Beamtin ist krankgeschrieben, Urlaub hat sie nicht bekommen. Die Eltern der betroffenen Schüler protestieren, die Geschichte zieht Kreise. Ist nun ein Ende in Sicht?

Die niedersächsische Landesschulbehörde hat eine Lehrerin suspendiert, die im vergangenen Jahr ihre Tochter zum RTL-Dschungelcamp nach Australien begleitet hatte. "Das Disziplinarverfahren gegen die Beamtin wurde wieder aufgenommen, sie wurde mit sofortiger Wirkung vom Schuldienst suspendiert", sagte Behördensprecherin Bianca Schöneich. Zuerst hatte der NDR über den Schritt der Schulbehörde berichtet.

Wohnungsdurchsuchung und harsche Vorwürfe

Die Pädagogin war krankgeschrieben worden, nachdem sie vergeblich einen Antrag auf Urlaub eingereicht hatte. Als das bekannt wurde, hagelte es Kritik von Elternvertretern. Die Landesschulbehörde leitete ein Disziplinarverfahren ein. Die Staatsanwaltschaft durchsuchte die Wohnung der Lehrerin und zwei Arztpraxen.

Strafbefehl und falsche Angaben

Das Amtsgericht Soltau verhängte im Dezember einen Strafbefehl von 7000 Euro gegen die Pädagogin, den die Staatsanwaltschaft Lüneburg wegen "Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses" beantragt hatte. Die Anklagebehörde geht davon aus, dass die Lehrerin eine Ärztin durch falsche Angaben zur Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung veranlasste.

"Vorwürfe nicht haltbar"

"Wir haben den Strafbefehl nicht akzeptiert und Einspruch eingelegt", sagte am Freitag der Anwalt der Lehrerin, Andreas Hebestreit. "Wir werden den Rechtsweg ausschöpfen, weil wir uns sicher sind, dass die Vorwürfe nicht haltbar sind. Meine Mandantin war tatsächlich erkrankt."

Das Verfahren wegen des Widerspruchs gegen den Strafbefehl dürfte im März vor dem Amtsgericht Soltau verhandelt werden, teilte der Anwalt mit.

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