Aufregung um die kleine Maria "Ebay-Baby" wird ein Fall für das Familiengericht
Diese kleine Anzeige hatte große Aufregung ausgelöst: Ein Baby wird auf der Internet-Plattform Ebay zum Verkauf angeboten. Jetzt ist das sogenannte Ebay-Baby von Duisburg ein Fall für das Familiengericht.
Eine Familienrichterin befasst sich an diesem Donnerstag mit dem Fall der kleinen Maria. Das einzige Kind einer Flüchtlingsfamilie aus der Ruhrgebietsstadt war vor zwei Wochen auf der Kleinanzeigen-Handelsplattform im Internet zum Verkauf angeboten worden. Die Kleine sei 40 Tage alt und solle 5000 Euro kosten, war dort zu lesen.
Das Duisburger Jugendamt nahm das Baby aus der Familie und brachte es in einer Pflegefamilie unter. Der 28 Jahre alte Vater gab drei Tage später zu, die Anzeige geschaltet zu haben. Es sei aber nur ein Scherz gewesen, behauptete er.
Verdacht auf Menschenhandel
Das Duisburger Amtsgericht wird am Donnerstag entscheiden, ob das Baby wieder in die Obhut seiner Eltern darf oder ob es zunächst weiter bei der Pflegefamilie bleiben soll. Die Ermittlungen gegen den Vater wegen Verdachts auf Menschenhandel dauern an.
Ebay sperrte Anzeige
Der Verkäufer, Benutzername "Kühlschrank", hatte die Anzeige am 11. Oktober mit vier Fotos veröffentlicht. Es handele sich um ein Kind namens Maria, war in gebrochenem Deutsch in der Beschreibung zu lesen: "Er ist ein kleines Kind, das 40 Tage alt namens Maria (...) verkaufen". Mitarbeitern der Handelsplattform Ebay Kleinanzeigen war die Anzeige bereits kurz nach der Veröffentlichung aufgefallen. Sie sperrten das Inserat und informierten die Polizei.
Beamte durchsuchten einen Tag später die Wohnung der Familie, von der aus die Anzeige ins Internet gestellt wurde. Die Eltern mussten zu einer Vernehmung auf die Polizeiwache. Da der Anschluss auch von anderen Familienmitgliedern genutzt werden konnte, war zunächst unklar, wer die Anzeige aufgegeben hatte.
Spurensuche geht noch weiter
Erst drei Tage nach der Veröffentlichung ging der Vater zur Polizei und gab zu Protokoll, die Anzeige - angeblich als Witz - selbst aufgegeben zu haben. Auch übergab er den Ermittlern ein Handy, mit dem die Online-Annonce geschaltet worden sein soll. Die Auswertung des Mobiltelefons dauert noch an. Zunächst hatte der 28-Jährige behauptet, er habe das Gerät verloren.
Gericht entscheidet über Kindswohl
Wie das Gericht entscheiden wird, ist offen. "Es muss von Amts wegen entscheiden, welche Maßnahmen im Hinblick auf das Kindswohl passieren müssen", sagte Gerichtssprecher Rolf Rausch im Vorfeld der nichtöffentlichen Verhandlung.