t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeLebenAktuelles

Unister-Insolvenz: Was "Ab in den Urlaub"-Kunden jetzt wissen sollten


Nach Unister-Insolvenz
Kann ich noch bei ab-in-den-urlaub.de buchen?

t-online, Markus Roman

Aktualisiert am 29.07.2016Lesedauer: 2 Min.
"Ab-in-den-Urlaub.de" ist ein Portal der Unister Holding.Vergrößern des Bildes
"Ab-in-den-Urlaub.de" ist ein Portal der Unister Holding. (Quelle: imago-images-bilder)

Kurz nach dem Tod des Geschäftsführers Thomas Wagner meldet das Unternehmen Unister Insolvenz an. In den folgenden Tagen folgten die Insolvenzmeldungen von immer mehr Töchtern des Unternehmens. Bei den Kunden führt das verständlicherweise zu Verunsicherung. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Kann ich jetzt und in Zukunft noch bei ab-in-den-urlaub.de oder fluege.de buchen?

Nach momentanem Stand ja, dazu raten können wir guten Gewissens aber nicht. Mit der Unister Travel Betriebsgesellschaft GmbH ist auch die Tochter insolvent, die fluege.de betreibt und auch Flüge und Hotels für ab-in-den-urlaub.de vermittelt. Laut Insolvenzverwalter Lucas Flöther soll das Vermittlungsgeschäft zwar weitergehen.

Die Juristin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg schließt je nach Verlauf der Insolvenz aber nicht aus, dass es künftig zu "Weiterleitungsproblemen" zwischen den Unister-Töchtern und den Reiseveranstaltern, Hoteliers und Fluggesellschaftern kommt.

Ich habe einen Gutschein bei einem Unister-Portal für einen künftigen Urlaub gekauft. Kann ich diesen noch einlösen?

Das sieht in vielen Fällen sehr schlecht aus. Mit der Insolvenz der Unister-Tochter U-Deals GmbH sollen die Gutscheine von rund 14.000 Kunden betroffen sein. Diese werden von Vertragspartnern wie Reiseveranstaltern und Hotels großteils nicht mehr anerkannt. Das betrifft Gutscheine, die bis zum 20. Juli gekauft wurden. Wer einen solchen Gutschein hat, sollte sich im Vorfeld mit seinem Hotel oder Reiseveranstalter in Verbindung setzen.

Auch das Geld zurück bekommen Kunden wohl nicht. Die bereits geleisteten Zahlungen gehen nach geltendem Recht in die Insolvenzmasse ein, erklärt Insolvenzverwalter Lucas Flöther. Die Kunden können die Beträge nun als Forderung bei Flöther anmelden, allerdings dürfte es wenn überhaupt nur einen Bruchteil des Geldes wiedergeben.

Laut Flöther sollen Gutscheine, die nach dem 20. Juli gekauft wurden, nicht betroffen sein. Fischer-Volk riet allerdings schon vor einigen Tagen, bei Gutscheinversprechen vorsichtig zu bleiben. Schließlich ist nicht abzusehen, ob noch weitere Unister-Töchter pleite machen.

Allerdings ist die Praxis mit Rabatten per Gutschein ohnehin oft zweifelhaft. In der Vergangenheit mahnte bereits die Wettbewerbszentrale ab-in-den-urlaub.de ab, weil Gutscheine nicht im zugesagten Zeitraum eingelöst wurden.

Ich habe über eine Unister-Tochter meinen Urlaub gebucht. Muss ich mir jetzt Sorgen machen, dass ich etwa nicht mehr heimkomme?

Das kommt darauf an. Die meisten Unister-Portale vermitteln nur zwischen Kunden und Reiseveranstaltern oder Airlines und kassieren dafür Provision.

Fischer-Volk weist darauf hin, dass Kunden in ihren Unterlagen schauen sollen, wer der tatsächliche Vertragspartner ist - also welcher Veranstalter oder welche Airline.

Denn diese sind für die Durchführung einer Reise verantwortlich, nicht die vermittelnde Unister-Tochter. Daher empfiehlt es sich ohnehin, sich bei Fragen direkt an den Vertragspartner zu wenden.

Bei Pauschalreisen gibt es zudem eine Sonderregelung. Reiseveranstalter müssen die Zahlungen ihrer Kunden gegen eine mögliche Insolvenz versichern. Kunden bekommen mit den Reiseunterlagen einen entsprechenden Sicherungsschein.

Wird der Veranstalter - nicht der Vermittler - also während eines Urlaubs zahlungsunfähig, springt die Versicherung etwa für die Kosten einer Rückreise der Urlauber ein. Eine solche Insolvenzversicherung ist allerdings für einzelne Reisebausteine, also etwa nur einen Flug oder Hotelaufenthalt, nicht verpflichtend.

Mein Reiseveranstalter ist die insolvente Unister-Tochter Urlaubstours GmbH. An wen wende ich mich jetzt?

Laut Flöther seien bereits gebuchte Reisen über eine Versicherung der Generali abgesichert und würden durchgeführt. Neue Buchungen nimmt Urlaubstours vorerst nicht entgegen.

Laut Flöther sollen sich Kunden bei Fragen an die Kundenbetreuung von Urlaubstours wenden. Diese erreichen Kunden laut Website von 8 bis 23 Uhr zum Ortstarif unter der Hotline (0)341 / 355 7585 780 oder per E-Mail an reisen@urlaubstours.de.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website