Urteil Aufstocker muss keinen Unterhalt zahlen
Nach einer Trennung gibt es oft Streit um den Kindesunterhalt. Ein Gericht entschied jetzt: Wer sein geringes Einkommen mit Arbeitslosengeld II aufstockt, muss davon keinen Unterhalt zahlen.
Wie das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in einem Urteil entschied, können vom Arbeitslosengeld grundsätzlich keine Unterhaltszahlungen abgezogen werden, weil dieses als Existenzminimum geschützt ist. Dies gelte auch dann, wenn der Empfänger zusätzlich arbeitet und deswegen mehr Geld zur Verfügung hat (Az.: L 6 AS 1200/13).
Mehr Geld durch Aufstocken
Im konkreten Fall hatte das Jugendamt von einem Vater im Raum Hannover monatlich 50 Euro Unterhalt für dessen zwölfjährige Tochter verlangt.
Da er lediglich rund 700 Euro brutto monatlich verdient, erhielt der Vater ergänzend Arbeitslosengeld. Unterm Strich hatte er mehr Geld, als wenn er gar nicht gearbeitet hätte. Das Jugendamt wollte deshalb Unterhalt von ihm einziehen - zu Unrecht, wie das Gericht befand.
Eigener Lebensunterhalt muss möglich sein
Grundsätzlich muss Unterhaltspflichtigen ein Betrag zum Bestreiten es eigenen Lebensunterhalts bleiben, der sogenannte Selbstbehalt. Dieser beträgt seit Januar 2015 1080 Euro im Monat für Erwerbstätige und 880 Euro im Monat für nicht Erwerbstätige.