Nach Scheidung oder Trennung Kind darf nicht selbst entscheiden, ob es bei Vater oder Mutter lebt
Nach einer Trennung oder Scheidung dürfen die Kinder nicht selbst entscheiden, bei welchem Elternteil sie in Zukunft wohnen. Über das so genannte Aufenthaltsbestimmungsrecht entscheidet der Familienrichter. Und der muss nicht immer dem Wunsch des Kindes folgen.
Auch andere Kriterien seien für das Kindeswohl wichtig, entschied das Oberlandesgericht Brandenburg in einem Urteil vom Mai 2015, auf das die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hinweist.
Kindern ist die Tragweite ihrer Entscheidung nicht immer bewusst
In dem verhandelten Fall seien dem zwölfjährigen Jungen die Konsequenzen eines Umzugs von der Mutter zum Vater nicht bewusst gewesen, argumentierte das Gericht. Das Kind lebte mit seinem Bruder bei der Mutter und dem Stiefvater. Die Eltern hatten das gemeinsame Sorgerecht.
Dann beantragte der leibliche Vater das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Auch der Junge sagte vor Gericht, dass er gerne bei seinem Vater leben würde.
Kindeswunsch entscheidet nicht allein
Trotzdem entschied das Gericht dagegen. Zwar biete der Wunsch des Jungen eine Orientierung bei der Entscheidung - aber auch andere Kriterien seien zu berücksichtigen. So sei dem Jungen nicht bewusst, welche Konsequenzen eine solche Entscheidung habe.
Er würde nicht nur aus der gewohnten Umgebung umziehen. Auch der Kontakt zur Mutter sei dadurch eingeschränkt. Der Junge habe aber zu beiden Elternteilen eine emotionale Bindung.
Als Kompromiss schlug das Gericht eine Regelung vor, nach der der Junge künftig nicht nur am Wochenende, sondern auch mal an Wochentagen beim Vater leben könne.