t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeLebenAktuelles

Bayern bekommt Namensrecht für Breze - EU schützt vor Nachahmern


Ab jetzt geschützt
Bayerische Brezel muss aus Bayern kommen

Von afp
Aktualisiert am 21.02.2014Lesedauer: 1 Min.
Die Bezeichnung "Bayerische Brezel" ist nun von der EU-Kommission in Brüssel geschützt.Vergrößern des Bildes
Die Bezeichnung "Bayerische Brezel" ist nun von der EU-Kommission in Brüssel geschützt. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
News folgen

Gute Nachrichten für Bayern aus Brüssel: Die "Brezn" wird von der EU vor Nachahmern geschützt. Die EU-Kommission setzte das traditionelle Laugengebäck auf die Liste der Produkte, die das EU-Gütesiegel "Geschützte geographische Angabe" tragen dürfen, wie am Freitag in Brüssel mitgeteilt wurde. Eine bayerische Laugenbrezel muss somit auch wirklich aus Bayern kommen.

Das gilt auch für Produkte mit der Bezeichnung "Bayerische Brezn", "Bayerische Brez'n" und "Bayerische Brezel". Das Siegel "Geschützte geographische Angabe" belegt, dass die Herstellung einer Ware mit einer bestimmten Region verbunden ist. Das bedeutet, mindestens ein Produktionsschritt muss dort erfolgen. Demnach dürfen nur noch in Bayern gebackene Laugenschleifen "Bayerische Brezen" genannt werden.

"Garantiert traditionelle Spezialität"

Noch strengere Anforderungen stellt die "Geschützte Ursprungsbezeichnung". Hier müssen alle Schritte des Anbaus, der Verarbeitung und Zubereitung in der Region und unter Gebrauch von "anerkanntem Fachwisse" erfolgen. Das dritte EU-Gütesiegel "Garantiert traditionelle Spezialität" belegt wiederum, dass die Herstellungsweise eine längere Geschichte hat.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website