Ab jetzt geschützt Bayerische Brezel muss aus Bayern kommen
Gute Nachrichten für Bayern aus Brüssel: Die "Brezn" wird von der EU vor Nachahmern geschützt. Die EU-Kommission setzte das traditionelle Laugengebäck auf die Liste der Produkte, die das EU-Gütesiegel "Geschützte geographische Angabe" tragen dürfen, wie am Freitag in Brüssel mitgeteilt wurde. Eine bayerische Laugenbrezel muss somit auch wirklich aus Bayern kommen.
Das gilt auch für Produkte mit der Bezeichnung "Bayerische Brezn", "Bayerische Brez'n" und "Bayerische Brezel". Das Siegel "Geschützte geographische Angabe" belegt, dass die Herstellung einer Ware mit einer bestimmten Region verbunden ist. Das bedeutet, mindestens ein Produktionsschritt muss dort erfolgen. Demnach dürfen nur noch in Bayern gebackene Laugenschleifen "Bayerische Brezen" genannt werden.
"Garantiert traditionelle Spezialität"
Noch strengere Anforderungen stellt die "Geschützte Ursprungsbezeichnung". Hier müssen alle Schritte des Anbaus, der Verarbeitung und Zubereitung in der Region und unter Gebrauch von "anerkanntem Fachwisse" erfolgen. Das dritte EU-Gütesiegel "Garantiert traditionelle Spezialität" belegt wiederum, dass die Herstellungsweise eine längere Geschichte hat.