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BGH-Urteil: Reiseveranstalter dürfen Flugzeiten nicht eigenmächtig ändern


BGH-Urteil
Reiseveranstalter dürfen Flugzeiten nicht eigenmächtig ändern

Von dpa
Aktualisiert am 11.12.2013Lesedauer: 2 Min.
Veranstalter müssen sich an Flugzeiten haltenVergrößern des Bildes
Veranstalter müssen sich an Flugzeiten halten (Quelle: Kroner/imago-images-bilder)

Gute Nachrichten für Pauschalurlauber: Veranstalter dürfen Flugzeiten nicht eigenmächtig ändern, Klauseln wie "Voraussichtlicher Abflug" oder "endgültige Flugzeit obliegt dem Veranstalter" sind unzulässig. Das entschied der BGH und stärkt so die Rechte der Urlauber.

Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) gegen eine Klausel in Verträgen des Unternehmens TUI AG. Darin behielt sich TUI die endgültige Festlegung der Flugzeiten vor. Dies ermögliche es dem Reiseanbieter jedoch, die Zeiten beliebig und unabhängig von sachlichen Gründen zu ändern, urteilte der BGH. Das sei Reisenden nicht zumutbar.

Was tun, wenn der Veranstalter Zeiten ändert

Ändert ein Veranstalter die Flugzeiten eines gebuchten Pauschalurlaubs eigenmächtig, sollten Kunden das nicht einfach hinnehmen. Sofort vor Gericht zu ziehen, sei aber auch nicht der richtige Weg, sagt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Stattdessen gehen Kunden am besten auf den Veranstalter zu, wenn sich die Reisepläne zu ihrem Nachteil ändern - etwa wenn sie statt wie geplant um 10.00 Uhr morgens erst abends nach Mallorca fliegen und so einen halben Tag verlieren. In so einem Fall stellen Kunden den Veranstalter am besten vor die Wahl: Entweder sie organisieren sich auf eigene Faust einen Flug - oder der Flug findet zur ursprünglich vorgesehenen Zeit statt. "Auch wenn das zum Beispiel nur mit einem Flug der Konkurrenz-Airline klappt."

Beharrt der Veranstalter auf der Verschiebung, sollte der Kunde seine Drohung wahr machen und dem Unternehmen die entstandenen Kosten in Rechnung stellen. Berufen könne sich der Kunde dabei auf das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Die Richter entschieden, dass ein Reiseveranstalter die endgültigen Flugzeiten bei Pauschalreisen nicht offenhalten darf. Die Angaben, die der Veranstalter zum Zeitpunkt der Buchung macht, sind demnach bindend - auch die zu den Flugzeiten.

TUI will Kosten an Kunden weitergeben

Gängige Praxis war bislang, dass der Veranstalter eine Pauschalreise mit bestimmten Flugzeiten bewarb. Buchte der Kunde sie, stand in seinen Reiseunterlagen beispielsweise "voraussichtliche Flugzeit: 10.00 Uhr". So konnte der Anbieter unter Umständen kurzfristig einen komfortablen Vormittagsflug in einen lästigen Nachtflug umändern. Diese Praxis ist laut dem Urteil künftig verboten.

TUI warnte nach der Entscheidung vor negativen Folgen für die Reisebranche und die Verbraucher. Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Flugzeiten für Charterflüge bei der Buchung meist noch nicht feststünden, weil die Flughäfen die Start- und Landezeiten für die Airlines noch nicht vergeben hätten. Weil eine nachträgliche Änderung der Zeiten von nun an nicht mehr möglich sei, stiegen die Kosten der Unternehmen voraussichtlich - und diese Zusatzkosten müsse teilweise der Kunde tragen.

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