Urteil Klassenfahrt ist Pflicht trotz Religion
Auch streng religiöse Eltern dürfen ihre Kinder nach einem Gerichtsurteil nicht einfach aus Glaubensgründen von Klassenfahrten befreien lassen. Das Oberverwaltungsgericht Bremen entschied, dass die Befreiung von schulischen Pflichtveranstaltungen aus Gründen der religiösen Erziehung die Ausnahme bleiben muss (Az: 1 A 275/10).
In dem Fall ging es um die Klage eines Mannes aus Bremerhaven, der seine drei Kinder von einer Klassenfahrt befreien lassen wollte, weil unter anderem die religiöse Betreuung durch gemeinsames Beten und Bibellesungen nicht gewährleistet sei.
Die Familie ist Mitglied der Freien Christengemeinde. Das Oberverwaltungsgericht folgte der Argumentation des Mannes nicht und lehnte dessen Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts ab.
Erziehungsauftrag contra Religion
Nach Ansicht der Richter können Schulen ihren Erziehungsauftrag nicht angemessen ausführen, wenn sie auf alle religiösen Richtungen Rücksicht nehmen.