Kita-Urteil Urteil: Vier Stunden Kita-Betreuung müssen reichen
Eltern haben keinen Anspruch auf einen Platz im Kindergarten, bei dem ihr Kleinkind acht Stunden täglich betreut wird. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden (Az.: 7 K 2688/13), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein mitteilt. Der Betreuungsanspruch für Kinder umfasst lediglich vier Stunden pro Tag.
In dem verhandelten Fall hatten die Eltern für ihre zweijährige Tochter eine frühkindliche Förderung in einer Kita beantragt. Die Tochter sollte dort acht Stunden täglich betreut werden. Nachdem die Stadt abgelehnt hatte, legten die Eltern Widerspruch ein und verlangten eine einstweilige Anordnung. Damit sollte die Stadt verpflichtet werden, den gewünschten Kita-Platz zur Verfügung zu stellen.
Betreuungsanspruch liegt bei vier Stunden
Die Richter lehnten ab. Sie sahen keine Dringlichkeit. Die Tochter gehe schon in eine private Kindertagesstätte. Damit dürfte der notwendige Betreuungsbedarf vorläufig gedeckt sein. Die Eltern hätten nicht begründet, warum der Wechsel in eine städtische Tageseinrichtung nötig sei.
Darüber hinaus hatten die Richter Zweifel, ob die Tochter überhaupt Anspruch auf eine frühkindliche Förderung im Umfang von acht Stunden täglich habe. Laut eines Rechtsgutachtens des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht hätten alle Kinder nur einen Anspruch auf täglich vier Stunden Förderung.
Nur in Ausnahmefällen umfangreiche Betreuung
Wenn Eltern der Meinung seien, ihr Kind habe Anspruch auf mehr Betreuung, müssten sie einen individuellen Bedarf begründen können - beispielsweise, weil die Eltern eine Ausbildung machen oder beruflich eingespannt sind. Im vorliegenden Fall hätten die Eltern jedoch keine dieser Gründe genannt.