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Urteil: Landung auf falschem Flughafen gilt als annullierter Flug


Flugreisen
Urteil: Landung auf falschem Flughafen gilt als annullierter Flug

Von dpa-tmn
Aktualisiert am 21.12.2012Lesedauer: 1 Min.
Urteil: Flugzeug muss am Bestimmungsort landenVergrößern des Bildes
Urteil: Flugzeug muss am Bestimmungsort landen (Quelle: dapd)
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Wenn ein Flugzeug nicht am vorgesehenen Ziel, sondern auf einem Ausweichflughafen landet, gilt das reiserechtlich als Annullierung. Das kann auch gelten, wenn die Fluggesellschaft für eine Weiterbeförderung mit einem anderen Verkehrsmittel sorgt. Die Fluggäste haben Anspruch auf Ausgleichszahlungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung, entschied das Amtsgericht Rüsselsheim (Az.: 3 C 1132/12 (36)). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell".

Flugzeug landet statt in Hamburg in Hannover

In dem Fall war ein Flugzeug von der griechischen Insel Santorin nach Hamburg außerplanmäßig in Hannover gelandet und hatte den Flug auch nicht fortgesetzt. Dieser Umstand reiche aus, um den Flug als nicht durchgeführt zu betrachten, urteilte das Gericht. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass die Passagiere mit Bussen nach Hamburg gebracht wurden.

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