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Familie & Beruf Bei Kinderbetreuungskosten gelten neue Altersgrenzen
Von dpa
24.02.2012Lesedauer: 1 Min.
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Kinder
Kinderbetreuungskosten 2012 als Sonderausgaben berücksichtigt
Bis 2011 wurden Kinderbetreuungskosten, wenn sie durch die Berufstätigkeit bedingt waren, als Werbungskosten oder Betriebsausgaben berücksichtigt. Waren sie privat veranlasst, konnten sie nur unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Betreuungskosten abzugsfähig für Kinder bis 14 Jahre
Abzugsfähig sind Betreuungskosten für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Anerkannt werden zwei Drittel der Aufwendungen, maximal aber 4000 Euro je Kind. Bisher konnten Betreuungskosten ohne weitere persönliche Voraussetzungen bei den Eltern nur für Kinder zwischen dem dritten und sechsten Lebensjahr berücksichtigt werden. Mit der Ausweitung der Altersgrenze wird der Kreis der Berechtigten laut Steuerzahlerbund erweitert.
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