Kinderbonus Kinderbonus für viele Alleinerziehende halbiert
Viele Alleinerziehende werden den Kinderbonus aus dem Konjunkturpaket II einem Zeitungsbericht zufolge nicht vollständig erhalten. Das ergibt sich nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" aus dem "Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität". Demnach erhalten alleinerziehende Mütter und Väter von den Familienkassen zwar den Einmalbetrag von 100 Euro pro Kind. Doch die Ex-Partner der Alleinerziehenden dürfen danach den Unterhalt kürzen. Diese Regelung sei in der Begründung des Gesetzes verankert, schreibt die Zeitung. Dort steht, dass der Kinderbonus auf den Unterhaltsanspruch des Kindes anzurechnen ist.
Sozialpolitisch fragwürdig?
Alleinerziehende Mütter und Väter erhalten demnach von den Familienkassen im April den kompletten Bonus ausgezahlt. Doch ihre ehemaligen Partner, die heute Unterhalt zahlen müssen, haben dann das Recht, die Unterhaltszahlungen einmalig um 50 Euro je Kind zu kürzen. "Sozialpolitisch ist das mehr als fragwürdig", sagte Thomas Meysen vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht der Zeitung. Die Regelung sei "betroffenen Eltern nicht vermittelbar", kritisierte Sabina Schutter vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter.
Politiker appellieren an Zahlungspflichtige
Im Bundestag gab es bei der Verabschiedung des Gesetzes zwar Widerspruch von Abgeordneten des Rechts- und des Familienausschusses, schreibt die Zeitung. Doch der federführende Haushaltsausschuss ging auf die Kritik nicht ein. Die SPD-Politikerin Kerstin Griese, Vorsitzende des Familienausschusses im Bundestag, hofft, dass viele Zahlungspflichtige auf das Recht verzichten, das ihnen der Bundestag gewährt hat: "Ich kann nur an sie appellieren, das Geld in voller Höhe ihren Kindern zu Gute kommen zu lassen."