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Passfotos für Ausweise und Reisepässe: Neue Regeln ab 2025


Passfotos nur noch digital
Diese neuen Ausweisregeln gelten ab 2025

Von t-online, mab

Aktualisiert am 02.12.2024 - 13:55 UhrLesedauer: 1 Min.
Keine Papierfotos mehr: Passbilder müssen künftig digital erstellt und übermittelt werden.Vergrößern des Bildes
Keine Papierfotos mehr: Passbilder müssen künftig digital erstellt und übermittelt werden. (Quelle: IMAGO/Michael Bihlmayer)

Keine gedruckten Passbilder mehr: Ab 2025 werden Reisepässe und Personalausweise nur noch mit digitalen Fotos ausgestellt. Neue Fotoautomaten und der Postversand sollen das Verfahren vereinfachen. Was sich ändert – und wie es funktioniert.

Ab Mai 2025 gelten in Deutschland neue Vorschriften für Reisepässe und Personalausweise: Gedruckte Passfotos werden abgeschafft, künftig sind nur noch digitale Bilder erlaubt. Damit will die Bundesregierung die Digitalisierung und Entbürokratisierung im Passwesen vorantreiben.

Digitale Passfotos: künftig zwei Wege zur Auswahl

Wer einen neuen Ausweis beantragt, hat zwei Möglichkeiten, ein digitales Passfoto anzufertigen: entweder in zertifizierten Fotostudios oder in speziellen Fotoautomaten, die direkt in den ausstellenden Behörden stehen sollen. Die Automaten übernehmen mehr als nur das Foto: Sie erfassen auch Fingerabdrücke und Unterschriften und übermitteln die Daten sicher an die zuständigen Stellen.

Berufsfotografen bleiben im Rennen

Trotz der Umstellung bleiben Berufsfotografen Teil des Systems. Sie dürfen weiterhin Passbilder anfertigen, allerdings müssen die Bilder ab 2025 digital übermittelt werden. Der Zentralverband deutscher Berufsfotografen, der anfangs protestierte, ist mit dieser Lösung einverstanden.

Ausweise per Post und E-Mail-Service

Eine weitere Neuerung erleichtert künftig den Umgang mit Ausweisdokumenten: Ab Mai 2025 können Reisepässe und Personalausweise per Post zugestellt werden, sofern die Antragsteller in Deutschland gemeldet sind. Damit entfällt der oft lästige Weg zum Abholen beim Amt.

Zusätzlich wird ein E-Mail-Erinnerungsservice eingeführt. Wer sich registriert, wird rechtzeitig vor dem Ablaufdatum seines Ausweises benachrichtigt – und kann so einen neuen Ausweis beantragen, ohne in Zeitdruck zu geraten. Denn ein abgelaufener Ausweis kann teure Konsequenzen haben: In der Regel verhängt die zuständige Behörde ein Bußgeld zwischen 10 und 80 Euro.

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