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Rückruf für Nudeln: Rewe, Edeka, Kaufland, Tegut und Marktkauf betroffen


Rückruf
Nudeln von Edeka, Rewe und Kaufland können schimmeln

Von t-online, dom

11.10.2024 - 13:39 UhrLesedauer: 2 Min.
imago 85604071Vergrößern des BildesBuchstabennudelsuppe: Eine bestimmte Sorte Nudeln wird vom Hersteller zurückgerufen. (Quelle: BeckerBredel/imago)

Ein Suppennudelprodukt kann schimmelig sein. Der Hersteller, der seine Nudeln über zahlreiche große Supermarktketten in Deutschland vertreibt, warnt.

Der Nudelhersteller Bernbacher ruft sein Produkt "Die Guten Buchstaben Nudeln" in der 2×125-Gramm-Packung mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 07.03.2026 und 20.03.2026 zurück. Das Unternehmen teilt mit, dass vereinzelt Packungen mit Schimmel belastet sein könnten. Einen Grund dafür nannte Bernbacher nicht.

Die betroffenen Nudeltüten wurden bei Rewe, Edeka, Kaufland, Transgourmet, Tegut, Marktkauf, Großer Kern, V-Markt, Kaes, Globus und Norma in ganz Deutschland verkauft, meldet produktwarnung.eu. Bernbacher habe sie schnellstmöglich aus dem Verkauf genommen.

Wenn Sie dennoch entdecken, dass Sie das Produkt zuletzt gekauft haben und das Mindesthaltbarkeitsdatum übereinstimmt, können Sie die Packung in allen Filialen des Handels zurückgeben, heißt es in einer Nachricht von Bernbacher. Der Kaufpreis werde erstattet, auch ohne Vorlage des Kassenbons.

Das ist der betroffene Artikel:

Artikel: Die Guten Buchstaben Nudeln
Inhalt: 2×125g Packung
Mindesthaltbarkeitsdaten: 07.03.2026 mit Losnummer L3055264 und 20.03.2026 mit Losnummer L3055490

Verdorbene Nudeln erkennen

Verdorbene Nudeln zu erkennen, ist manchmal gar nicht so einfach. Wer geht schon davon aus, dass ein getrocknetes Produkt schlecht werden kann? So können Sie zumindest Hinweise darauf bekommen:

  • Abgelaufenes Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): Überprüfen Sie das Mindesthaltbarkeitsdatum auf der Packung. Obwohl es sich beim MHD nicht um ein Verfallsdatum handelt und Nudeln oft auch nach abgelaufenem MHD noch genießbar sind, kann dies ein Hinweis darauf sein, dass die Qualität der Nudeln gelitten hat.
  • Ranziger Geruch: Wenn Nudeln einen ungewöhnlichen oder ranzigen Geruch haben, sollten Sie diese nicht mehr verzehren. Das kann ein Hinweis auf Fettverderb oder das Vorhandensein von Schädlingen sein.
  • Angelaufene Farbe: Weisen die Nudeln eine veränderte Farbe auf, wie zum Beispiel dunklere Stellen, ist dies ein eindeutiges Anzeichen dafür, dass sie nicht mehr frisch sind und entsorgt werden sollten.
  • Schädlinge oder Schimmel: Bei sichtbaren Anzeichen von Schädlingen oder Schimmel in der Nudelpackung ist ganz klar, dass sie nicht mehr verzehrt, sondern im Biomüll entsorgt werden sollten.

Um das Risiko einer Lebensmittelvergiftung zu vermeiden, sollten Sie im Zweifelsfall immer auf Nummer sicher gehen und verdorbene Nahrungsmittel wegwerfen.

Verwendete Quellen
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