Rechtsstreit zwischen Drogeriekette und DUH dm legt Berufung gegen "Klimaneutral"-Urteil ein
Darf die Drogeriemarktkette dm seine Eigenprodukte "umweltneutral" nennen? Die Deutsche Umwelthilfe hat dagegen geklagt. Nun legt dm Berufung ein.
Im Rechtsstreit um die Bezeichnung von dm-Produkten als "klimaneutral" und "umweltneutral" hat die Drogeriemarktkette dm nach eigenen Angaben Berufung eingelegt. Einen entsprechenden Bericht des Südwestrundfunks (SWR) bestätigte am Samstag ein Unternehmenssprecher.
"Da die Rechtsprechung im Moment noch versucht zu definieren, was unter den einzelnen Auslobungen zu verstehen ist, sind wir der Meinung, dass die Position, die der Richter bei dem Prozess eingenommen hat, durchaus überprüfungswürdig ist", sagte dm-Chef Christoph Werner dem SWR.
Begeht dm Verbrauchertäuschung oder nicht?
Die DHU hatte der Drogeriekette Verbrauchertäuschung vorgeworfen, weil auf Flüssigseife, Sonnenmilch oder Cremedusche aus dem Eigensortiment "klimaneutral" steht und auf Spülmittel "umweltneutral". Laut der Umwelthilfe fehlten auf den Produkten Hinweise, was genau mit diesen Bezeichnungen gemeint sei. Zudem würden Belastungen für die Umwelt nach Ansicht der DUH durch das Produkt nicht "eins zu eins" kompensiert.
Das Landgericht Karlsruhe hatte daraufhin Ende Juli auf eine Klage der DUH hin entschieden, dass dm seine Eigenmarken nicht mehr mit den Begriffen "klimaneutral" und "umweltneutral" bewerben darf (Az. 13 O 46/22 KfH). Die Drogeriemarktkette hatte im Anschluss angekündigt, Rechtsmittel zu prüfen. Die Berufung ist laut Unternehmen am Freitag beim Oberlandesgericht Karlsruhe eingereicht worden.
- Nachrichtenagentur dpa