Gericht hat entschieden dm darf Produkte nicht mehr als "klimaneutral" und "umweltneutral" bezeichnen
Die Deutschen Umwelthilfe hat dm vorgeworfen, Verbraucher zu täuschen. Nun fiel das Urteil um die Bezeichnungen "umweltneutral" und "klimaneutral".
Die Drogeriemarktkette dm darf ihre Produkte nicht mehr als "umweltneutral" und "klimaneutral" bezeichnen. Das entschied das Landgericht Karlsruhe am Mittwochnachmittag. Zuerst hatte "SWR" über das Urteil berichtet. Damit gewinnt die Deutsche Umwelthilfe den Rechtsstreit gegen die Kette.
Der Verein hatte der Drogeriekette Verbrauchertäuschung vorgeworfen, weil auf Flüssigseife, Sonnenmilch oder Cremedusche aus dem Eigensortiment "klimaneutral" steht und auf Spülmittel "umweltneutral". Die Umwelthilfe wollte mit der Klage erreichen, dass dies untersagt wird (Az. 13 O 46/22 KfH).
Keine Erklärung zu Klima- oder Umweltneutralität der Produkte
Der Grund: Die Umwelthilfe vermisst auf den Produkten Hinweise, worin die Klima- oder Umweltneutralität genau besteht, und kritisiert, dass Belastungen für die Umwelt durch das Produkt nicht "eins zu eins" kompensiert würden.
Die DUH hat über 20 Unternehmen wegen der Verwendung des Etiketts "Klimaneutralität" verklagt, weil überprüfbare Informationen zu Zahlungen, Projekten und tatsächlicher Klimawirkung für Verbraucher teils nicht erhältlich oder nachvollziehbar seien.
Laut dm werden Produkte mit dem Label "klimaneutral" von Climate Partner ohnehin derzeit "abverkauft". Man habe bereits vor Monaten entschieden, die Zusammenarbeit zu beenden.
Entscheidend dafür seien vor allem neue Erkenntnisse hinsichtlich der Wirksamkeit der von Climate Partner deklarierten Klimaschutzprojekte gewesen. Weil man einen umweltverträglichen Konsum ermöglichen wolle, habe man die Produktserie "Pro Climate" eingeführt, die über 100 Artikel umfasst.
Mit dem Urteil darf dm seine jetzt Produkte nicht mehr mit den Begriffen "klimaneutral" und "umweltneutral" bewerben.
- dpa-AFX