Entlaufene Löwin in Berlin Ist die private Haltung von Löwen in Deutschland erlaubt?
Ganz Berlin sucht nach einer entlaufenen Löwin, die vermutlich aus einem Privathaushalt stammt. Ist so eine Haltung überhaupt möglich?
In Berlin herrscht Alarm – eine Löwin ist entlaufen. Die Suchmaßnahmen laufen auf Hochtouren, bisher konnte die Raubkatze aber nicht gefunden werden. Da kein Zoo oder Zirkus eine Löwin vermisst, wird davon ausgegangen, dass sie aus einem Privathaushalt entflohen ist. Jetzt stellen sich viele die Frage: Ist es überhaupt erlaubt, eine Großkatze zu halten?
Die überraschende Antwort: Prinzipiell ist die Haltung von Großkatzen in Deutschland auch in einem Privathaushalt möglich. Wie Adeline Fischer von der Tier- und Naturschutzorganisation Pro Wildlife bei Deutschlandfunk Nova erklärt, gibt es in Deutschland kein einheitliches Gesetz, das die Haltung exotischer Tiere regelt.
Vielmehr greift hier zum einen die Gesetzgebung der EU, laut der der Handel mit Großkatzen erlaubt ist, sofern es sich nicht um illegale Wildfänge handelt. Zum anderen reglementiert auch das Washingtoner Artenschutzabkommen den Handel mit wilden Tieren.
Anforderungen zur Haltung unterscheiden sich
Demnach dürfen bestimmte Tiere, die unter Artenschutz stehen, nur mit besonderen Papieren gehalten werden. Diese Papiere beinhalten meistens aber nur einen Herkunftsnachweis. Der Tierschutzorganisation Peta zufolge könne allerdings oft nicht nachvollzogen werden, woher die Tiere tatsächlich stammen.
Adeline Fischer erklärt, dass Halter exotischer Tiere bislang keinen Nachweis darüber erbringen müssen, ob die Tiere artgerecht gehalten werden. In der Bundesartenschutzverordnung seien lediglich "Mindesthaltungsbedingungen" festgelegt, die sich je nach Veterinärbehörde, Bundesland und teils sogar Kommune unterscheiden.
Möglicherweise werden "Dutzende Tiere" in Deutschland illegal gehalten
So müssen Halter in Berlin, Bremen, Hessen, Bayern, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Niedersachsen und Hamburg nachweisen, dass sie wissen, was sie tun. In Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Brandenburg gibt es solche Gesetze derzeit nicht. Teilweise muss der Besitz der Tiere nicht einmal bei den Behörden gemeldet werden.
Einheitlich reglementiert ist die Haltung exotischer Tiere – darunter auch Löwen – in Deutschland also nicht. Da der Besitz in einigen Bundesländern nicht einmal gemeldet werden muss, ist es durchaus möglich, dass hierzulande Großkatzen leben, von denen die Behörden nichts wissen. Peta geht davon aus, "dass bundesweit Dutzende Tiere illegal gehalten werden".
- peta.de: "Tiger & Löwen als Haustiere: Infos zur Haltung von Großkatzen"
- deutschlandfunknova.de: "Exotische Tiere halten in Deutschland – das geht"