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Neues Logo zur Tierhaltung kommt: Was das für Ihr Schnitzel bedeutet


Für Schnitzel und Co.
Neues Logo zur Tierhaltung kommt

t-online, dpa, Christiane Braunsdorf

09.07.2023Lesedauer: 3 Min.
Ferkelaufzucht (Symbolbild): Künftig muss die Haltungsform der Tiere besser gekennzeichnet werden.Vergrößern des Bildes
Ferkelaufzucht (Symbolbild): Künftig muss die Haltungsform der Tiere besser gekennzeichnet werden. (Quelle: didesign021/getty-images-bilder)
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Bereits im nächsten Jahr soll es ein verpflichtendes Etikett zur Kennzeichnung von Schweinefleisch geben. Was bedeutet das für den Verbraucher?

Nach dem Bundestag stimmte nun auch der Bundesrat für eine staatliche Kennzeichnung von Schweinefleisch in puncto Tierhaltung. Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) will die Pflichtanzeige auf freiwilliger Basis noch in diesem Jahr an den Start bringen. Ab 2024 soll sie sowohl im Supermarkt als auch in der Kantine oder im Restaurant verpflichtend werden. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Worum geht es beim Fleisch?

Zunächst geht es um inländische Schweinefleisch-Erzeugnisse. Geplant ist ein System mit fünf Kategorien, wenn Ferkel nach der Aufzucht in die Mast kommen. Nach Auskunft der Verbraucherzentrale gelten die folgenden Bedingungen:

  • Haltungsform "Stall" entspricht den gesetzlichen Mindestanforderungen.
  • Stall+Platz: Etwas mehr Platz im Stall (+ 12,5 Prozent), zusätzlich Raufutter und Strukturierung der Ställe. Diese Tierhaltungsform ist grob vergleichbar mit "Haltungsform 2" der freiwilligen Kennzeichnung.
  • Frischluftstall: Noch mehr Platz im Stall (+ 45 Prozent) und Außenklimakontakt. Diese Stufe ist grob vergleichbar mit "Haltungsform 3"
  • Auslauf/ Weide: Noch mehr Platz im Stall (+ 100 Prozent) und den Schweinen steht ganztägig ein Auslauf im Freien zur Verfügung. Alternativ können die Tiere im Freiland gehalten werden. Die Stufe "Auslauf/Weide" berücksichtigt nur Fleisch aus konventioneller Schweinemast.
  • "Bio": Die Schweinehaltung entspricht den Anforderungen der EU-Ökoverordnung. Das Platzangebot entspricht etwa der Stufe "Auslauf/Weide", dazu kommt u.a. die Verpflichtung zur Fütterung mit Öko-Futter. Produkte werden zusätzlich mit dem EU-Bio-Logo gekennzeichnet.

Die Ampel-Koalition hat schon angekündigt, dass Ausweitungen auf Wurst und die Gastronomie bald folgen sollen, ebenso auf Sauen und Ferkel.

Unterschieden werden muss das neue Logo "Tierhaltung" von der "Haltungsform"-Kennzeichnung, die es seit 2019 gibt. Das staatliche Etikett wird Pflicht, das zweite Label ist eine freiwillige Kennzeichnung der Händler.

Verbraucherschützer kritisieren sowohl das eine wie das andere Label als unzureichend: "Die 'Haltungsform'-Kennzeichnung des Handels und die staatliche Tierhaltungskennzeichnung (...) garantieren aber nicht, dass es den Tieren wirklich gut gegangen ist. Denn mehr Platz und Beschäftigungsmaterial im Stall bedeuten nicht automatisch mehr Tierwohl", so die Verbraucherzentrale.

Was ist die ausgedehnte Herkunftsbezeichnung?

Über die neue Logo-Verordnung hinaus beschloss der Bundesrat auch die Ausdehnung der Pflichtkennzeichnungen zur Herkunft in Supermärkten und Metzgereien - nämlich auch auf unverpacktes Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel. Bei verpackter Ware gilt dies schon, ebenso bei unverpacktem Rindfleisch.

Özdemir will das national regeln, dringt aber weiter auf EU-weite Vorgaben.
Anzugeben sind Aufzucht- und Schlachtland, und zwar mit kleinen Schildern an der Ware oder auch an Bildschirmen. Also zum Beispiel: "Aufgezogen in: Frankreich. Geschlachtet in: Deutschland", wie das Ministerium erläuterte. Waren Geburt, Aufzucht und Schlachtung in einem einzigen Staat, kann es heißen "Ursprung: Deutschland".

Der Bundesrat stimmte der Verordnung zu, meldete aber eine Änderung an: Bietet ein Fleischerfachgeschäft nur Fleisch einer Tierart einer einzigen Herkunft an, soll auch ein allgemeiner Hinweis im Laden zur Information ausreichen. Also etwa ein gut sichtbarer Aushang: "Unser gesamtes Schweinefleisch in der Theke hat den Ursprung Deutschland."

Was sind die freiwilligen Bio-Medaillen?

Darüber hinaus beschloss der Bundesrat ein Logo zum Bio-Anteil in Großküchen in den Medaillenfarben Gold, Silber und Bronze. Damit Essensgäste auf einen Blick sehen können, wie "bio" eine Küche ist, können Anbieter bald ein kreisrundes Logo in den drei Medaillenfarben nutzen.

Es zeigt rechts ein Messer und eine Gabel und links den Bio-Anteil in Prozent, und zwar nach Geldwert des gesamten Wareneinkaufs. Für das Logo in Gold müssen es 90 bis 100 Prozent bio sein, bei Silber 50 bis 89 Prozent und bei Bronze 20 bis 49 Prozent.

Damit könnten Anbieter ihren Einsatz für nachhaltige Verpflegung "freiwillig, einfach und überprüfbar kennzeichnen und so für sich werben", hatte Özdemir gesagt. Das zielt auf Kantinen und Mensen von Firmen, Schulen, Kitas oder Behörden. Die Verordnung deckt aber die gesamte Außer-Haus-Verpflegung ab, also auch Imbisse und Restaurants.

Das Logo soll helfen, den Bio-Nachfrage anzukurbeln. Denn erklärtes Ziel ist ein Anteil ökologisch bewirtschafteter Felder und Wiesen von 30 Prozent schon bis 2030. Zuletzt stieg er leicht auf 11,2 Prozent der gesamten Agrarfläche. Wie schnell das Logo in der Breite kommt, muss sich zeigen. Die Gastronomiebranche sah noch offene Fragen.

Bundesrat billigt Änderung beim Verbot des Kükentötens

Beim Verbot des Kükentötens in der Legehennenhaltung kommt eine Änderung zum 1. Januar 2024. Der Bundesrat billigte am Freitag ein dazu vom Bundestag beschlossenes Gesetz.

Eingriffe zum Bestimmen des Geschlechts im Ei und ein möglicher Abbruch des Brütens sind demnach künftig erst ab dem 13. Bebrütungstag tabu – nicht mehr wie nach bisheriger Rechtslage schon ab dem 7. Tag. Dies trage einem neuen Forschungsstand Rechnung und schaffe Rechtssicherheit, hatte das Bundesagrarministerium zur Begründung erläutert.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Verbraucherzentrale: "Staatliche Tierhaltungskennzeichnung kommt" (26. Juni 2023)
  • Eigene Recherche
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