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WM | Deutschland gegen Japan: Darf ich während der Arbeit Fußball schauen?


WM-Spiel Deutschland – Japan
Darf ich während der Arbeit Fußball schauen?

Von t-online, sha

Aktualisiert am 23.11.2022Lesedauer: 2 Min.
WM in KatarVergrößern des Bildes
Fußball-WM in Katar: Viele Spiele finden zu Zeiten statt, an denen Fußballfans arbeiten müssen. (Quelle: Tom Weller/dpa/dpa)
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Ab 14 Uhr spielt heute die deutsche Mannschaft: Kann mein Arbeitgeber mir verbieten, das Spiel im Büro zu sehen? Es gibt eine schlechte und eine gute Nachricht.

Heute startet das DFB-Team gegen Japan in die Fußball-WM. 14 Uhr ist Anpfiff. Ein blöder Zeitpunkt für viele Fußballfans, da sie dann arbeiten müssen. Eine Alternative könnte sein, das Spiel während der Arbeitszeit am Handy oder Fernseher zu verfolgen. Ist das erlaubt?

Die schlechte Nachricht: Es gibt kein Recht darauf, Fußball bei der Arbeit zu schauen. Auch nicht während der WM. Das schreibt die Industrie- und Handelskammer München (IHK) auf ihrer Seite.

"In der Regel gehört zu einer ordnungsgemäßen Arbeitsleistung auch eine gewisse Konzentration, die bei gleichzeitigem Verfolgen eines Fußballspiels im Fernsehen nicht mehr gewährleistet wäre", heißt es zur Begründung.

"Reines Privatvergnügen"

Die Kanzlei Hasselbach aus Frankfurt am Main ergänzt auf ihren Seiten, dass diese Regelung sowohl für das Schauen von Spielen per Fernseher als auch am Computer, Smartphone oder Tablet über einen Internetstream gelte. Das Verfolgen der WM während der Arbeit sei privates Freizeitvergnügen und keine Arbeitszeit, heißt es dort. Und: "Ein unerlaubter Fernseher am Arbeitsplatz ist ein Kündigungsgrund".

Jetzt die gute Nachricht: Sollte der Arbeitgeber die private Internetnutzung generell im Betrieb erlauben, dürften Fußballfans das Spiel zumindest per Live-Ticker verfolgen, so die IHK München. Aber auch hier gelte: Das dürfe nicht zu Verletzungen der Arbeitspflichten führen.

Radio ist eine Alternative

Die Kanzlei Hasselbach zählt eine weitere Alternative zum Fernseher auf: das Radio. "Wer die Spiele während der Arbeitszeit im Radio verfolgen möchte", dürfe das grundsätzlich, heißt es. Es müsse nur darauf geachtet werden, dass der Betriebsablauf nicht gestört und die Arbeitsleistung nicht beeinträchtigt werde.

Das Stören von Kollegen könne zumindest umgangen werden, wenn das Spiel mit Kopfhörern verfolgt werde, ergänzen die Anwälte.

Die IHK rät, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer grundsätzlich versuchen sollten, einvernehmliche Lösungen zu finden. Ein Beispiel: Fußballfans könnten an Spieltagen der WM früher Feierabend machen und "an einem anderen Tag nacharbeiten oder Überstunden abbauen".

Eine weitere Möglichkeit sei es, Schichten zu tauschen. "Nicht fußballbegeisterte Kollegen sind dazu meist gerne bereit", heißt es.

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