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Deutsche Umwelthilfe reicht Klagen gegen drei Bundesländer ein


Schnelle Entscheidung erwartet
Verfehlter Klimaschutz – Umwelthilfe verklagt drei Bundesländer

Von dpa
05.07.2021Lesedauer: 2 Min.
Fridays for Future-Protest in Bonn: Auch Mitglieder der Klimainitiative haben sich den Klagen angeschlossen.Vergrößern des Bildes
Fridays for Future-Protest in Bonn: Auch Mitglieder der Klimainitiative haben sich den Klagen angeschlossen. (Quelle: Ying Tang)
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Sie sollen es versäumt haben, Treibhausgasemission festzulegen. Deshalb hat die Deutsche Umwelthilfe Verfassungsklagen gegen drei Bundesländer eingereicht. Sie stünden exemplarisch für eine verfehlte Klimaschutzpolitik.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat beim Bundesverfassungsgericht nach eigenen Angaben Klimaklagen gegen die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Bayern und Brandenburg eingereicht. Wie die Umwelthilfe am Montag mitteilte, haben sich 21 junge Menschen zwischen 6 und 21 Jahren den drei Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe angeschlossen. Zur Begründung hieß es, dass die drei Länder exemplarisch für eine verfehlte Klimaschutzpolitik auf Landesebene stünden. Sie hätten es versäumt, Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen verbindlich festzulegen, etwa in der Verkehrspolitik.

In Anlehnung an das vielbeachtete Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das im März Teile des bis dato geltenden Bundesklimaschutzgesetzes für verfassungswidrig erklärt hatte, wollen die Beschwerdeführer nun auch die Landesregierungen per Urteil zu mehr Klimaschutz verpflichten.

In Bayern reichte die DUH nach eigenen Angaben zusammen mit zehn Kindern und jungen Erwachsenen zusätzlich eine sogenannte Popularklage vor dem Landesverfassungsgerichtshof ein. Daneben wolle die Umwelthilfe mit einer separaten Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erreichen, dass der Freistaat ein Klimaschutzprogramm verabschiede.

Schnelle Entscheidung erwartet

Auch im Falle des Urteils zur Bundesebene hatten teils sehr junge Menschen geklagt – darunter Klima-Aktivisten von Fridays for Future, die diesmal auch wieder an den Klagen auf Landesebene beteiligt sind.

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Der Anwalt Remo Klinger, der die Verfahren juristisch leitet, erklärte am Montag, dass viele Klimaschutz-Maßnahmen maßgeblich in der Entscheidungskompetenz der Länder lägen, etwa der Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs und von Windkraftanlagen. Das Land Brandenburg etwa habe noch nicht einmal ein Landesklimagesetz, erklärte Klinger. Das müsse sich dringend ändern.

Mit einer Entscheidung zu den Beschwerden rechne die DUH "schneller als gewöhnlich", erklärte Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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