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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Falten oder Risse im Bezug Wann darf ich mein Sofa reklamieren?
Bestimmte Mängel am neuen Möbelstück können ein Reklamationsgrund sein. Welche Ansprüche habe ich als Käufer und wann ist der Händler verpflichtet, mir ein neues Sofa zu liefern? Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern erklärt die Rechte von Möbelkäufern.
Ist der Bezug eingerissen, ist das Möbelstück fehlerhaft. Käufer haben in dem Fall gesetzliche Gewährleistungsansprüche. Das heißt: Der Händler muss das Möbelstück reparieren oder ein neues liefern.
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Warentypische Eigenschaften
Bei Sesseln oder Sofas mit nicht straff gespannten Polstern können Kuhlen in der Sitzfläche oder Falten im Bezug auftreten. Das müssen Verbraucher aber in der Regel hinnehmen, da es sich um Eigenschaften handelt, die warentypisch sind. Auch Sitzspiegel, das sind glänzende Flächen auf der Sitzfläche, oder Knötchen im Stoff, die nach einiger Zeit auftreten können, sind meist kein Grund zur Beanstandung.
- Nachrichtenagentur dpa