t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeHeim & GartenWohnen

Die Hitze aus dem Haus halten: Wann sollte man lüften – und wann nicht?


Die Hitze aus dem Haus halten
Wann sollte man lüften – und wann nicht?

Die Hitzewelle ist da und bringt Mieter in ihrer Wohnung schnell ins Schwitzen. Was sollten sie tun, damit ihre vier Wände nicht zur Sauna werden? Und dürfen sie die Miete mindern, wenn es in der Wohnung nicht mehr auszuhalten ist?

Aktualisiert am 18.06.2021|Lesedauer: 3 Min.
Von dpa
News folgen

Hitze in der Wohnung schmälert die Freude über den Sommer deutlich. Die schlechte Nachricht: Viel kann man dagegen nicht machen. Auch eine Mietminderung ist nur möglich, wenn bestimmte bauliche Mängel vorliegen.

Eine Frau öffnet ein Fenster: Bei großer Hitze im Sommer raten Experten dazu, nur unter bestimmten Bedingungen zu lüften.Vergrößern des Bildes
Eine Frau öffnet ein Fenster: Bei großer Hitze im Sommer raten Experten dazu, nur unter bestimmten Bedingungen zu lüften. (Quelle: Christin Klose/dpa)

Die gute Nachricht: Ein bisschen lässt sich allerdings schon gegen hohe Temperaturen tun. Um ein bestmögliches Raumklima zu erreichen, gebe es eine Faustregel, sagt Prof. Hartwig Künzel vom Fraunhofer Institut für Bauphysik in Holzkirchen (Bayern): "Man sollte immer dann die Fenster öffnen, wenn es draußen kühler ist als drinnen." An Sommertagen mit großer Hitze ist das in vielen Gebäuden nur nachts und am frühen Morgen der Fall.

Wann die Fenster auch mittags besser offen sind

Umgekehrt heißt das: Heizt sich eine Wohnung – zum Beispiel in einem Dachgeschoss – so stark auf, dass es drinnen wärmer wird als draußen, sollte durch offene Fenster für einen Ausgleich gesorgt werden. Für den Fall, dass es in der Wohnung "nicht auszuhalten" ist, empfiehlt auch das Deutsche Rote Kreuz in Löhne (Nordrhein-Westfalen): "Alle Fenster auf und Ventilatoren an!"

Wohnungen, die nur morgens und abends gelüftet werden, sollten tagsüber so konsequent wie möglich abgedunkelt werden, empfiehlt Bauphysiker Künzel. Am wirksamsten ist dabei die Verschattung von außen durch Jalousien. Aber auch Vorhänge innen sind besser als nichts. "Es geht darum, die Solarstrahlung abzuhalten", so Künzel.

Hilfreich kann ein Ventilator sein. Er gibt zwar zusätzlich ein wenig Wärme ab, sorgt aber bei jedem, der sich unmittelbar davor aufhält, tatsächlich für Abkühlung. Keinen Sinn ergibt es aber, den Ventilator laufen zu lassen, wenn man nicht im Haus ist.

Tiere und nasse Handtücher

Tierhalter sollten zudem nicht auf die Idee kommen, Vögel und Kleintiere vor Ventilatoren oder Klimaanlagen zu setzen, denn Zugluft kann bei ihnen rasch zu Erkältungen und Augenentzündungen führen, mahnt die Tierschutzorganisation Aktion Tier. Die Käfige sollten aber im Schatten stehen statt auf der Fensterbank oder in der Sonne. Auch bietet es sich stundenweise an, die Käfige in den Keller zu stellen.

Von der Idee, gegen Hitze nasse Handtücher in Wohnräumen aufzuhängen, rät Bauphysiker Künzel ab. Zwar stellt sich hierdurch eine Abkühlung ein. Die so eingebrachte Feuchtigkeit bedeute aber auch eine Last für die Bausubstanz und könne bei geschlossenen Fenstern die Raumluftfeuchte so stark erhöhen, dass die hygienischen Verhältnisse beeinträchtigt werden und unter Umständen gar Schimmelpilze wachsen.

Miete wegen starker Hitze mindern?

Wer wegen Hitze in der Wohnung seine Miete mindern möchte, muss dafür einen guten Grund vortragen. Grundsätzlich seien hohe Temperaturen im Sommer kein Mietmangel, erläutert der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Das gelte auch für Dachgeschosswohnungen. Im Einzelfall haben jedoch Gerichte entschieden, dass die Bewohner die Miete anteilig für besonders heißen Tage mindern dürfen.

Das Amtsgericht Hamburg etwa hielt bei einer Obergeschosswohnung, in der die Temperatur tagsüber 30 und nachts mehr als 25 Grad betrug, eine Mietminderung von 20 Prozent für angemessen (Az.: 46 C 108/04). Im konkreten Fall entsprach der Wärmeschutz nicht dem Stand der Technik, der zum Zeitpunkt der Errichtung der Wohnung vorgeschrieben war.

Das Gericht bewertete das als Sachmangel. Betroffene Mieter sollten das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Dieser kann prüfen, ob sich der Wärmeschutz verbessern lässt. Einen Anspruch auf eine spezifische Maßnahme wie den Einbau einer Klimaanlage habe der Mieter aber nicht, erklärt Haus & Grund.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website