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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Pflichten des Mieters Das müssen Sie tun, wenn Ihr Keller unter Wasser steht
Heftige Regengüsse sorgen oft für nasse Keller. Mieter sollten in einer solchen Wetterlage selbst kontrollieren, ob ihr gemieteter Kellerraum trocken geblieben ist – und bei Bedarf selbst mit der Bekämpfung von Schäden beginnen.
Wer ist verantwortlich?
"Der Vermieter ist in erster Linie für die Gemeinschaftsflächen verantwortlich", erklärt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund. Steht das Wasser im Keller und informieren die Mieter ihren Vermieter nicht, können sie im Zweifel in eine Mithaftung genommen werden.
Wann muss der Mieter aktiv werden?
"Wenn sie den Schaden gemeldet haben, es passiert aber nichts, müssen sie im Zweifel selber aktiv werden", sagt Hartmann. Das heißt: Wenn der Vermieter nicht reagiert, können Mieter zum Beispiel die Feuerwehr oder einen Notdienst rufen, damit das Wasser abgepumpt werden kann. "Mieter haben eine Mitwirkungspflicht", so Hartmann.
Das bedeutet auch, dass Mieter bei längerer Abwesenheit sicherheitshalber die Fenster ihrer Wohnung schließen. Tun sie das nicht, riskieren sie eine fristlose Kündigung. Das gilt zumindest dann, wenn es während der Abwesenheit zu einem Wasserschaden kommt, hat das Landgericht Berlin entschieden (Az.: 65 S 268/13).
Wer kommt für den Schaden auf?
Wasserschäden werden in der Regel von der Hausrat- oder der Wohngebäudeversicherung ersetzt. Schäden durch heftige Niederschläge bezahlt aber nur eine zusätzliche Elementarschadenversicherung. Der Versicherer sollte nach dem Schaden unverzüglich informiert werden.
Wer den Schaden schriftlich meldet, sollte dies per Einschreiben mit Rückschein tun. Hilfreich ist es, Fotos zu machen und eine Liste der beschädigten Gegenstände zu erstellen. Diese sollten allerdings nie ohne ausdrückliche Zustimmung des Versicherers entsorgt werden.
"Für die Kosten eines Kellerwasserschadens kommt bei Rohrbrüchen die Gebäudeversicherung auf, da hier Leitungswasser bestimmungswidrig ausgetreten ist", erklärt Christian Lübke vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Die Gebäudeversicherung hafte auch für eindringendes Hochwasser oder Starkregen.
Was ist anschließend zu tun?
"Aus vollgelaufenen Kellern muss man Teppiche, altes Gerümpel und alle nassen Sachen entfernen, da sie im Keller nicht trocknen", nennt Eva Reinhold-Postina, Verband Privater Bauherren, die weiteren Schritte. Um Folgeschäden wie Schimmelpilzbildung vorzubeugen, sollte möglichst ein Sachverständiger hinzugezogen werden. Der Fachmann sollte entscheiden, welche Maßnahmen erforderlich sind.