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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Weiter Weg und überfüllt Die Pflichten des Vermieters bei der Müllentsorgung
Als Mieter ärgert man sich, wenn man den Müll runterbringt und mal wieder alle Mülltonnen voll sind oder der Weg einfach zu weit ist. Muss der Vermieter hier Abhilfe schaffen?
Zu wenig Mülltonnen
In beiden Händen Mülltüten und dann das: Die Tonnen sind ebenfalls vollkommen überfüllt. Falls dies häufiger passiert, sollte man sich an den Vermieter wenden. Denn er muss grundsätzlich dafür Sorge tragen, dass ausreichend Mülltonnen zur Verfügung stehen.
Ob er zur Abhilfe größere oder mehr Müllbehälter zur Verfügung stellt, steht in seinem Ermessen. Sollte der Vermieter trotz ständiger Überfüllung keine Maßnahmen ergreifen, dann kann der Mieter unter Umständen die Miete kürzen.
Wichtig zu wissen: Durch die Bereitstellung größerer oder mehrerer Abfalltonnen, fallen auch höhere Entsorgungskosten an, die in der Regel von allen Mietern über die Betriebskosten getragen werden. Mieter sollten also darauf achten, dass sie keine unnötigen Müllbehälter bei dem Vermieter beantragen.
Sollten zu viele Mülltonnen vorhanden sein, so dass einige Behälter dauerhaft nicht genutzt werden, können sie den Vermieter auffordern, diese zu beseitigen und so die Müllkosten zu reduzieren.
Weiter Weg zur Mülltonne rechtfertigt Mietminderung
Stellt der Vermieter die Mülltonnen an einem anderen Ort auf, kann das eine Mietminderung rechtfertigen. Das gilt zumindest dann, wenn sich der Weg zum Müllplatz für die Mieter deutlich verlängert. Denn das sei durchaus als Mangel zu bewerten, entschied das Amtsgericht Berlin-Köpenick (Az.: 6 C 258/12).
Weg verlängert sich um 90 Meter
In dem verhandelten Fall waren die Mülltonnen eines Hauses auf dem Nachbargrundstück aufgestellt. Der Grundstücksbesitzer verlangte dann jedoch von der Vermieterin eine Gebühr von 10.000 Euro dafür. Diesen Betrag wollte die Frau nicht zahlen und stellte die Mülltonnen an anderer Stelle auf. Dadurch verlängerte sich allerdings der Weg für eine Mieterin. Statt 85 musste sie nun 165 Meter zurücklegen, um ihren Müll zu entsorgen. Daher minderte sie die Miete.
Keine Mängelbeseitigung
Zu Recht, wie die Richter entschieden. Der längere Weg rechtfertige eine Minderung um 2,5 Prozent. Allerdings dürfe die Mieterin nicht auf Mängelbeseitigung hoffen. Denn der Vermieterin könne es nicht zugemutet werden, die geforderten 10.000 Euro zu zahlen, um die Mülltonnen am ursprünglichen Ort aufzustellen.