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Evakuierung nach Bombenfund: Das sollten Sie wissen


Nach einem Bombenfund
Muss ich bei einer Evakuierung wirklich meine Wohnung verlassen?

Wenn Sie aufgrund eines Bombenfunds Ihr Zuhause verlassen müssen, kommen Ihnen viele Fragen auf. Auf die wichtigsten gibt es die Antworten hier.

03.08.2023|Lesedauer: 3 Min.
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Alte Weltkriegsmunition kommt oft bei Bauarbeiten zutage. Damit diese keine größeren Schäden anrichtet, müssen Experten sie entschärfen oder kontrolliert sprengen. Entsprechend werden oft umliegende Gebäude evakuiert. Was Sie beachten müssen, wenn Sie selbst betroffen sind.

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Bombenentschärfung: Der Fund von Weltkriegsmunition führt oft zu einer Evakuierung. (Quelle: imago stock&people)

Notsituation: Am besten vorher alles planen

Eine Notsituation tritt meistens unerwartet und plötzlich ein. Das Nationale Krisenzentrum rät daher, sich rechtzeitig auf einen möglichen Ernstfall vorzubereiten und folgende Dinge zu planen:

  • Erstellen Sie einen Fluchtwegplan. Dieser sollte von allen Haushaltsangehörigen umsetzbar sein. (Kinder, Gehbehinderte etc.)
  • Der Haustürschlüssel sollte greifbar und in Türnähe sein.
  • Teilen Sie die wichtigsten Aufgaben untereinander auf. Dazu gehören beispielsweise: Obhut der Kinder, Obhut der Tiere, Anführer bei der Flucht, Verantwortlicher für das Notgepäck.
  • Stellen Sie Ihr Notgepäck zusammen (eine Checkliste gibt es in diesem Artikel hier).
  • Testen Sie Ihren Plan mit allen im Haushalt Angehörigen.
  • Fragen Sie vorab bei Freunden oder Verwandten nach, wo Sie bei einer Evakuierung unterkommen können.

Wie erfahre ich, ob ich von einer Evakuierung betroffen bin?

Der Kampfmittelbeseitigungsdienst erstellt eine Berechnung, in welchem Umkreis des Bombenfundortes die Anwohner ihre Häuser verlassen müssen. Diese Information gibt er dann an die Behörden weiter, die die entsprechenden Schritte einleiten und Informationen weiterreichen.

In der Regel erfahren Sie von der Evakuierung über die Medien oder andere Kanäle. Dazu zählen: die Internetseite Ihrer Stadt/Kommune, regionale Radiosender, Social-Media-Plattformen wie Facebook, Twitter, die Katastrophenschutz-Apps KATWAN oder NINA, Lautsprecherdurchsagen von Einsatzfahrzeugen.

Muss ich meine Wohnung bei einer Evakuierung verlassen?

Ja, wenn die Evakuierung angeordnet ist, müssen Sie Ihre Wohnung verlassen – ob Sie es möchten oder nicht. Sie können sich nicht weigern, da die Anweisung rechtlich bindend ist. Falls Sie die Tür bei der polizeilichen Kontrolle nicht öffnen, können die Beamten diese öffnen lassen und Sie herausholen. Denken Sie daran: Wenn Sie die Anweisungen der Einsatzkräfte befolgen, kann die Bombenentschärfung schnell durchgeführt werden. Sobald die Arbeiten abgeschlossen sind, können Sie schnell wieder in Ihr Zuhause.

Wenn Sie Ihre Wohnung nicht verlassen, sondern durch Ihr Verhalten den Einsatz verzögern oder gefährden, droht Ihnen ein Bußgeld.

Info: Schalten Sie alle elektronischen Geräte ab, schließen Sie Wasser- und Gasanschlüsse und Fenster, bevor Sie die Wohnung verlassen. Vergessen Sie nicht, die Tür richtig abzuschließen, damit keine Kriminellen ins Haus gelangen können.

Wie soll ich bei einer Evakuierung meine Wohnung verlassen?

Für Ihre Evakuierung sind Sie selbst zuständig – mit dem Auto, Fahrrad oder zu Fuß. Einige Kommunen organisieren auch Sammelpunkte, von wo aus die Betroffenen zu den Notunterkünften gebracht werden. Sollten Sie nicht mobil sein, wenden Sie sich an den Hilfsdienst vor Ort.

Was sollte ich mitnehmen?

Nehmen Sie sich die Zeit und packen Sie einen Rucksack mit Notgepäck, wie vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) empfohlen. Wenn Sie kurzfristig handeln müssen, sollten Sie laut Krisenzentrum folgende Dinge zusammensuchen:

  • Personalausweis oder Reisepass,
  • Führerschein, Fahrzeugbrief,
  • Geld (Bargeld und Geldkarte),
  • ein paar Flaschen Wasser,
  • Smartphone und Ladegerät,
  • wichtige, persönliche Arzneimittel.

Kann ich mein Haustier mitnehmen?

Kleinere Tiere, die gut zu transportieren sind, können Sie in der Regel mitnehmen. Größere oder mehrere Tiere sollten Sie zu Hause lassen. Stellen Sie Ihnen ausreichend Futter und Wasser hin, sodass sie mindestens 24 Stunden unbeschadet überleben.

Muss ich mich bei einer Evakuierung behördlich melden?

Nein, bei einer Evakuierung müssen Sie sich bei keiner Behörde melden.

Wie lange dauert eine Evakuierung?

Wie lange Sie evakuiert sind und in der Notunterkunft verweilen müssen, hängt von dem Auslöser der Notsituation ab. "Sobald die Situation sicher ist, können Sie nach Hause zurückkehren. Dies kann bereits nach einigen Stunden, aber auch erst nach mehreren Tagen sein", so das Krisenzentrum. Teilweise geht alles aber auch recht schnell, sodass Sie nach etwa vier bis fünf Stunden wieder nach Hause dürfen.

Versuchen Sie, Geduld zu bewahren und rechnen Sie mit mehreren Stunden, die Sie an einem anderen Ort ausharren müssen. Tipp: Denken Sie daran, es ist besser, wenn die Notsituation korrekt und behutsam gelöst wird, ohne dass es zu einem größeren Schadensfall kommt.

Wie erfahre ich, ob ich wieder nach Hause darf?

In den Aufnahmeeinrichtungen informieren die Kontaktpersonen vor Ort, wann die Evakuierung beendet ist. Wenn Sie bei Verwandten oder Freunden untergekommen sind, erfahren Sie über die Internetseite Ihrer Kommune/Ihrer Stadt, die sozialen Medien, das Radio oder Online-Nachrichtenportalen, ob Sie wieder nach Hause dürfen.

Fazit

Bei einer Evakuierung müssen Sie für einige Stunden oder mehrere Tage das Haus verlassen. Dazu sind Sie verpflichtet. Wo Sie sich während der Ausnahmesituation aufhalten und wie Sie dort hinkommen, bleibt Ihnen überlassen. Einige Kommunen und Städte richten Notunterkünfte ein, die Sie selbstverständlich aufsuchen können. Wenn die Bombe entschärft, das Gasleck repariert oder der Brand gelöscht wurde und keine Gefahr mehr besteht, werden Sie darüber informiert und Sie können zurück in Ihr Zuhause.

Verwendete Quellen
  • bbk.bund.de "Notgepäck"
  • krisenzentrum.be "Evakuierung"
  • saechsische.de „Checkliste: An diese Dinge müssen Sie bei einer Bomben-Evakuierung denken"
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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