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Rechnung für haushaltsnahe Dienstleistungen muss vollständig sein


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Rechnung für haushaltsnahe Dienstleistungen muss vollständig sein

Wer Unterstützung im Haus oder im Garten braucht, kann die Kosten dafür steuerlich geltend machen. Hier finden Sie heraus, wie die Rechnung aussehen sollte und was sonst noch zu beachten ist, damit das Finanzamt die Belege anerkennt.

02.02.2012|Lesedauer: 1 Min.
Von dpa-tmn
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Ob Umzugshelfer, Handwerker, Fensterputzer oder Gärtner – Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen können von der Steuer abgesetzt werden. Dafür sollte man sich aber eine Rechnung ausstellen lassen. "Damit es später keine Probleme mit dem Finanzamt gibt, sollte die Rechnung möglichst vollständig sein", empfiehlt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin.

So sollte die Rechnung aussehen

So müssen neben den Namen und den Adressen des Unternehmers und des Kunden unter anderem die Steuernummer und gegebenenfalls die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Dienstleisters aufgeführt sein. "Außerdem muss die Rechnung das Ausstellungsdatum und eine fortlaufende Nummer enthalten", erklärt Käding. Auch die Art und der Umfang der Leistung sowie das Lieferdatum müssten auf dem Beleg stehen.

Barzahlung wird nicht anerkannt

Das Geld für die Dienstleistung dürften Kunden dem Fensterputzer oder dem Gärtner aber nicht einfach in die Hand drücken. Denn Barzahlungen würden vom Finanzamt nicht anerkannt. Daher sollten Steuerzahler nicht nur die Rechnung, sondern auch den jeweiligen Kontoauszug aufbewahren.

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