Gebrauchsanleitung unverständlich Ikea-Klausel: Darum sollten Sie sie kennen
Egal ob Möbel, Elektrogeräte oder Dekoartikel: Viele Produkte werden mit einer Gebrauchs- oder Montageanleitung geliefert, die nicht immer verständlich ist. Und das kann Ihnen bei Problemen zugutekommen.
Jeder hat es schon einmal erlebt. Man kommt mit einem frisch gekauften Produkt nach Hause und will sich zunächst mit allen Funktionen vertraut machen. Ein Blick in die Bedienungsanleitung verspricht Klarheit. Doch was man dort oft zu lesen bekommt, hat mit einer verständlichen Einweisung in die Funktionalität und die richtige Anwendung des Produktes nichts zu tun. Teilweise sind die Stilblüten bei Bedienungsanleitungen besonders kurios.
Warum sollte man die unverständliche Anleitung reklamieren?
Eine schlecht oder schwer verständliche Bedienungs- oder Montageanleitung ist jedoch keine Lappalie, die man einfach ignorieren sollte. Denn durch den falschen Aufbau oder Gebrauch kann das gerade erst gekaufte Möbelstück oder Gerät kaputtgehen. Das ist nicht nur ein Ärgernis, sondern verursacht zudem unnötige Kosten – schließlich wurde Geld für ein neues Produkt ausgegeben, das nun wiederum teuer ersetzt werden muss.
Nein, das ist nicht ganz richtig. Ist eine Bedienungsanleitung fehlerhaft oder unverständlich, und kommt es infolgedessen wegen falscher Handhabung des Produktes – also auch Montage und Bedienung – zu einem Schaden, kann der Hersteller schadenersatzpflichtig sein.
Was ist die "Ikea-Klausel"?
Dabei handelt es sich um die sogenannte Ikea-Klausel – beziehungsweise den Paragrafen 434 Abs. 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Das Gesetz sagt aus, dass eine fehlerhafte Montage durch den Verkäufer einen Mangel darstellt und darüber hinaus auch ein Sachmangel besteht, wenn "bei einer zur Montage bestimmten Sache [...] die Montageanleitung mangelhaft ist [...]".
Wie hilft die "Ikea-Klausel" Verbrauchern?
Für Verbraucher bedeutet die "Ikea-Klausel", dass das Unternehmen "eine adäquate Anleitung zur Verfügung stellen" muss, erklärt die Verbraucherzentrale. Andernfalls "können frustrierte Verbraucher den Kaufpreis zurückverlangen". Teilweise kann die Ware auch gegen eine neue getauscht werden. "Das gilt erst recht bei Montageanleitungen, zum Beispiel für Möbel", erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW). Deshalb wird das Gesetz umgangssprachlich auch "Ikea-Klausel" genannt.
Die Verbraucherschützer ergänzen jedoch: "Dieses Recht erlischt [...], wenn der Aufbau oder die Inbetriebnahme des Gerätes trotz verworrenem Satzbau gelingt." Und: "Die Anleitung sollte mit dem Gerät kommen. Sollte diese nicht dabei sein, können Verbraucher:innen eine kurze Nachfrist zur Lieferung der Anleitung setzen (sieben bis zehn Tage)." Dabei sollten sich die Betroffenen direkt an den Händler wenden, raten die Verbraucherschützer. Als Beweis reiche der Hinweis des Verbrauchers aus.
Übrigens: Werden bei Möbeln beispielsweise zu wenig Schrauben mitgeliefert, handelt es sich hierbei ebenfalls um einen Sachmangel. Der Verkäufer muss dann nachbessern oder die Ware umtauschen beziehungsweise zurücknehmen.
Warum sind Anleitungen missverständlich?
Der Grund für die unverständlichen Anleitungen ist simpel: Das Hauptinteresse vieler Hersteller gilt dem Verkauf ihrer Produkte. Hinweise für den Aufbau oder die Bedienung werden hingegen eher zweitrangig behandelt. Demnach wird – vor allem bei Produkten, die in Fernost produziert wurden – wenig Geld in die Übersetzung der zugehörigen Texte investiert. Teilweise übersetzen Hersteller die Texte auch lediglich mithilfe einer Software oder gar einer Internetseite. Was dabei herauskommt, liest sich dann oft so: "Stippel A kaum abbiegen und verklappen in Gegenstippel B." Noch Fragen?
Welche Vorschriften gelten für eine Anleitung?
Hersteller sind eigentlich verpflichtet, einem Produkt eine aussagekräftige und anschauliche Betriebsanleitung beizulegen. "Die Bedienungsanleitung ist Bestandteil des Produktes", informiert zum Beispiel die IHK Koblenz. "Sie bedarf deshalb derselben Aufmerksamkeit und Qualitätskriterien wie das Produkt selbst." Sie muss in deutscher Sprache und verständlich verfasst sowie logisch aufgebaut sein. Außerdem müssen Sicherheits- und Entsorgungshinweise enthalten sein.
- PM Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
- Gesetze im Internet: § 434 Sachmangel Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- IHK Koblenz
- Eigene Recherche