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Mülltonnen-Standorte: Worauf Hausbesitzer achten müssen


Die Vorschriften
Mülltonnen-Ärger: Wo sie auf keinen Fall stehen dürfen

Von t-online, jb

11.03.2025 - 16:20 UhrLesedauer: 3 Min.
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Mülltonnen: Beachten Sie die Bauordnung und das Nachbarrecht. (Quelle: IMAGO/Michael Gstettenbauer)
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Der Standort einer Mülltonne kann viel Ärger hervorrufen – sei es mit den Nachbarn, Behörden oder gar, weil der Behälter plötzlich brennt.

Müllbehälter können nicht nur Unordnung verursachen, sondern zu einer echten Gefahr werden. Beispielsweise, wenn sie brennen. Das kann etwa bei einer fehlerhaften Mülltrennung der Fall sein – wenn elektronische Kleinteile oder Batterien in einen Container geworfen werden und sich dort entzünden. Die Folge davon ist nicht nur das Feuer selbst, welches auf das Gebäude übergreifen kann, sondern besteht auch in der starken Rauchentwicklung, die eine Gefahr für die Gesundheit darstellt. Insbesondere, wenn der Rauch durch ein Fenster ins Haus oder sogar in die Schlafzimmer zieht.

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Doch nicht nur die Brandgefahr macht den Standort von Mülltonnen zu einer heiklen Angelegenheit – auch baurechtliche Vorschriften, nachbarschaftliche Regelungen und Versicherungsbedingungen spielen eine wichtige Rolle.

Baurecht: Wo dürfen Mülltonnen stehen?

In Deutschland gibt es keine einheitlichen Regeln für den Standort von Müllbehältern. Im Landesbaurecht oder auch Bauordnungsrecht des Bundeslandes sind jedoch die Art und das Ausmaß der baulichen Nutzung von Grundstücken geregelt. So ist teilweise aufgeführt, wo eine Mülltonne auf dem Grundstück stehen darf und wo nicht. Meist beziehen sich die Vorgaben auf die Grundstücksgrenze.

Ebenso sind in einigen Verordnungen auch Mindestabstände zu Wohnhäusern aufgeführt. In Hamburg beispielsweise müssen Mülltonnen mindestens zwei Meter von Fenstern und Türen angrenzender Wohngebäude entfernt stehen. Das dient dem Schutz vor Geruchsbelästigung und Gesundheitsrisiken. Ausnahme: Der Nachbar stimmt einer geringeren Distanz ausdrücklich zu.

Grundsätzlich gilt in allen Bundesländern: Müllbehälter dürfen nicht auf den vorgeschriebenen Abstandsflächen eines Gebäudes stehen. Eine Abstandsfläche ist der Mindestabstand, den ein Gebäude zum nächsten oder zur Grundstücksgrenze einhalten muss.

Darüber hinaus kann eine Baugenehmigung für das Aufstellen der Mülltonnen erforderlich sein – und zwar dann, wenn die zulässige Grundflächenzahl (GRZ) überschritten wird.

In einigen Fällen muss zusätzlich die Entwässerungssatzung der Gemeinde beachtet werden. Denn Müllstellplätze müssen grundsätzlich versiegelt sein. Dadurch wird verhindert, dass Schadstoffe aus dem Abfallbehälter in das Grundwasser sickern.

Es ist wichtig, diese Vorgaben zu beachten. Sollte es nämlich zu einem Brand der Behälter kommen, wird die Versicherung möglicherweise den Schaden nicht übernehmen, wenn die Behälter nicht ordnungsgemäß platziert sind.

Nachbarrecht: Wo dürfen Mülltonnen stehen?

Im Nachbarrecht ist verankert, dass Mülltonnen so aufgestellt werden müssen, dass sie den Nachbarn nicht stören. Ein Mindestabstand von 0,5 Metern zur Grundstücksgrenze ist dabei häufig vorgeschrieben. Er soll eine Geruchsbelästigung vermeiden.

Sollten die Tonnen – trotz Schutzboxen und Mindestabstand – unangenehme Gerüche verbreiten oder Ungeziefer anlocken, kann der Nachbar eine Versetzung der Tonnen verlangen. Zudem besteht die Möglichkeit, dass von unsachgemäß entsorgtem Abfall Gefahren ausgehen, etwa durch die Anziehung von Schädlingen oder die Freisetzung giftiger Gase.

Das Nachbarrecht ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Folglich wird auch die Müllthematik unterschiedlich gehandhabt. Ein Blick in die für Sie geltende Vorschrift kann sich lohnen und Ärger sowie Bußgelder verhindern.

Kommunale Vorschriften

Weiterhin sollte beim Aufstellen der Mülltonnen das kommunale Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) beachtet werden. Zwar schreibt dieses keinen festen Platz vor. Dennoch verpflichtet es Grundstückseigentümer, die Tonnen so aufzustellen, dass dem Entsorgungsunternehmen der Zugang zu diesen möglich ist. Wer seine Mülltonne am Tag der Abfuhr rechtzeitig an den Straßenrand stellt, sollte hier jedoch keine Konsequenzen befürchten müssen.

Verwendete Quellen
  • anwalt.de "Wenn es den Nachbarn stinkt: Wo dürfen Mülltonnen stehen?"
  • frag-einen-anwalt.de "Mülltonnenbox / Mindestabstand Nachbargrundstück"
  • 123recht.de "Mülltonnenbox direkt an Hauswand"
  • juraforum.de "Hammerschlagsrecht"

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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