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Liste für Mülltrennung: Was in welche Tonne gehört


Eine Übersicht
Mülltrennung: Was in welche Tonne gehört

Wer Müll richtig trennt, schont nicht nur Ressourcen und Umwelt, sondern auch den eigenen Geldbeutel. Ein bewusster Umgang mit Abfällen lohnt sich also in vielfacher Hinsicht.

09.01.2025 - 12:24 Uhr|Lesedauer: 2 Min.
Von t-online, jb
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Die Mülltrennung ist ein wichtiger Bestandteil des Haushaltsalltags in Deutschland. Dennoch stiften die zahlreichen Behälter und Regeln oft Verwirrung. Was kommt in den Gelben Sack? Dürfen Joghurtbecher ungereinigt entsorgt werden? Eine Orientierung bietet Ihnen folgende Übersicht:

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Die Grüne, Blaue und Gelbe Tonne (Symbolbild): Für jede Tonne gibt es Vorschriften. (Quelle: Dariusz Banaszuk)

Hausmüll oder Restmüll

In der Restmülltonne dürfen vielerorts folgende Dinge entsorgt werden:

  • allgemein Restabfälle
  • Hygieneartikel (Wattepads, Windeln)
  • Papiertaschentücher aus Zellstoff, gebrauchte Papiertaschentücher
  • Pappteller
  • Papierservietten
  • Tierstreu
  • Geschirr
  • Staubsaugerbeutel
  • Gartenabfälle – mit Schädlings- oder Pilzbefall
  • Knochen
  • Spiegelglas, Fensterglas
  • kalte Asche
  • Tapeten
  • Kerzen
  • Geschenkpapier mit Kunststoffbeschichtung
  • Mundschutz
  • Einweghandschuhe
  • Kunststoffspielzeug
  • Kassenzettel aus Thermopapier
  • Einwegrasierer
  • Zahnbürsten
  • Pizzakartons
(Quelle: trenn-hinweise.de)

Einige Hersteller versehen ihre Verpackungen mit Symbolen für die korrekte Mülltrennung. Diese Hinweise für Verpackungen wurden von der für die Abfallwirtschaft zuständigen Dualen Systeme entwickelt.

Biomüll

In der Biotonne dürfen vielerorts folgende Dinge entsorgt werden:

  • Essensreste – sowohl roh als auch gekocht
  • verdorbene Lebensmittel – ohne Verpackung
  • Obst-, Gemüsereste
  • Eierschalen
  • Teebeutel, Kaffeefilter
  • alte Blumen
  • Gartenabfälle – ohne Schädlings- oder Pilzbefall
  • Küchenpapier – wenn es kompostierbar ist und keine chemischen Substanzen enthält (Lacke, Farben etc.)

Altpapier

In der Altpapiertonne dürfen vielerorts folgende Dinge entsorgt werden:

  • Zeitungen
  • unbeschmutzte Verpackungen aus Papier
  • Prospekte, Kataloge – ohne Kunststoffbeschichtung
  • Kartons
  • Bücher, Hefte – ohne Kunststoffbeschichtung

Gelbe Tonne / Gelber Sack:

In der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack dürfen vielerorts laut der Initiative "Mülltrennung wirkt" folgende Dinge entsorgt werden:

  • Leichtverpackungen aus Kunststoff (Joghurtbecher, beschichtete TK-Verpackungen)
  • Leichtverpackungen aus Metall (Konservendosen, Weißblechdosen)
  • Leichtverpackungen aus Verbundstoff (Getränkekartons)
  • Plastikflaschen (ohne Pfand)
  • Folien
  • Plastiktüten
  • Kronkorken
  • Zahnpastatuben
  • Arzneimittelliste
  • Schaumstoffe (Styroporverpackungen für Lebensmittel)
  • Sprühdosen/Spraydosen – restentleert
  • Deodosen – restentleert
  • Metallhüllen von Teelichtern
  • Eisverpackungen
  • Füllmaterial von Versandverpackungen (Luftpolsterfolie)
  • Nachfüllbeutel von Flüssigseife und Putzmitteln
  • Kochtöpfe

Mancherorts dürfen auch größere Gegenstände aus Kunststoff, die nicht zu Verpackungen zählen – unter anderem Spielzeug, Gießkannen –, in die Gelbe Tonne oder Wertstofftonne.

Auf der Webseite der Dualen Systeme erfahren Sie, welche Besonderheiten für die Gelbe Tonne / den Gelben Sack in Ihrer Region gelten.

Wichtig: Individuelle Vorschriften

Erkundigen Sie sich bei dem für Ihre Kommune zuständigen Entsorgungsunternehmen, welche Vorschriften für die Mülltrennung gelten. Denn die Regelungen können sich von Unternehmen zu Unternehmen unterscheiden.

Verwendete Quellen
  • ndr.de "Müll trennen"
  • trenn-hinweise.de

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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